Standesamt Emmering (LK Ebersberg) Geburtsurkunde

In diesem Bereich finden Sie alle Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Emmering (LK Ebersberg). Als offizielles Schriftstück bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Emmering (LK Ebersberg) verbindlich die Geburt einer Person in Emmering (LK Ebersberg) und beinhaltet wichtige Daten wie Bezeichnung, Geburtsdatum, Geburtslocation sowie die Auskünfte der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Emmering (LK Ebersberg)

Standesamt Emmering (LK Ebersberg)
Postfach 1128
85615 Aßling


Mail:
standesamt@emmering-lk-ebersberg.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Emmering (LK Ebersberg) Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Emmering (LK Ebersberg) Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Emmering (LK Ebersberg) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@emmering-lk-ebersberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Emmering (LK Ebersberg).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Emmering (LK Ebersberg)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Emmering (LK Ebersberg)
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Emmering (LK Ebersberg)
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Emmering (LK Ebersberg)
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Emmering (LK Ebersberg)

Geburtsurkunden in Deutschland bilden gesetzliche Dokumente, diejenigen, die den Bestätigung über die Geburt einer Person geben. Diese Papiere enthalten signifikante Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern herausgegeben, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Emmering (LK Ebersberg) geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Emmering (LK Ebersberg) eine Geburtsurkunde beantragen.

Anbei einige wenige allgemeine Details betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In diesem Land müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Gewöhnlich besorgt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, allerdings dürfen ebenso die Eltern selbst die Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt gibt die Behörde in Emmering (LK Ebersberg) die Geburtsurkunde aus. Es existieren mannigfaltige Typen von Geburtsbescheinigungen, wie etwa die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für internationale Zwecke) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Einsatz

Das Dokument dient wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Die Urkunde wird benötigt zu diverse Verwaltungszwecke, etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Registrierung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Sollte die Urkunde verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich jemand bei der Behörde in Emmering (LK Ebersberg) eine Ersatzurkunde bitten. Für diesen Zweck benötigt man normalerweise personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es notwendig sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Emmering (LK Ebersberg)

Definition

Eine Ehe verdeutlicht eine anerkannte, meistenteils gerecht legale, gefestigte Form eines Beisammenseins mehrerer Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Verehelichung bei der Behörde in Emmering (LK Ebersberg) aufnehmen und die hierbei relevanten Nachweise. besorgen. Prinzipiell sollten Sie persönlich beim Amt in Emmering (LK Ebersberg) vorsprechen. Ist einer der beiden nicht verfügbar ist es ihm gestattet die andere Person durch einen Brief zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Existieren abweichende Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welcher Behörde Sie die Trauung durchführen wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist unerlässlich, damit die Behörde sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss dazu einige Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Registration der Trauung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Kopien werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Situationen werden weitere Untelagen notwendig sein! Das Amt in Emmering (LK Ebersberg) stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Hochzeit. Üblicherweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Heirat gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der notwendigen Urkunden Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.