Standesamt Neuburg a.d.Kammel Geburtsurkunde

Hier finden Sie vollständige Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Neuburg a.d.Kammel. Als amtliches Dokument bestätigt die Standesamt Neuburg a.d.Kammel Geburtsurkunde gesetzlich die Geburt einer Person in Neuburg a.d.Kammel und beinhaltet wichtige Daten wie Personenname, Geburtsdatum, Geburtsort sowie die Angaben der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Neuburg a.d.Kammel

Standesamt Neuburg a.d.Kammel
Bergstraße 2
86476 Neuburg a.d.Kammel


Mail:
standesamt@neuburg-a-d-kammel.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Neuburg a.d.Kammel Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Neuburg a.d.Kammel Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neuburg a.d.Kammel vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@neuburg-a-d-kammel.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neuburg a.d.Kammel.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Neuburg a.d.Kammel

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Neuburg a.d.Kammel
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Neuburg a.d.Kammel
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Neuburg a.d.Kammel
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Neuburg a.d.Kammel

Geburtsurkunden in Deutschland sind amtliche Dokumente, diejenigen, die den Zeugnis über die Geburt einer Person erbringen. Diese Papiere enthalten zentrale Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Neuburg a.d.Kammel geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Neuburg a.d.Kammel eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Folgenden sind zahlreiche allgemeinen Fakten betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Generell führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, trotzdem dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich die Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt stellt die Behörde in Neuburg a.d.Kammel die Urkunde aus. Es stehen zur Verfügung verschiedene Versionen von Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) sowie die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde fungiert wie amtlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Das Dokument wird verwendet für mannigfaltige bürokratische Zwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Registrierung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal die Urkunde verloren geht bzw. beschädigt wird, kann jemand beim zuständigen Amt Neuburg a.d.Kammel eine Duplikaturkunde bitten. Hierfür werden üblicherweise persönliche Angaben und eine Identifikation, ferner die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es notwendig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Neuburg a.d.Kammel

Definition

Eine Ehe bezeichnet eine erklärte, zumeist gerecht zugestandene, verankerte Begründung eines Verbunds mehrerer Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Eheschließung beim Amt in Neuburg a.d.Kammel einleiten und die dafür wichtigen Unterlagen zu erhalten. Grundsätzlich müssen Sie direkt bei der Behörde in Neuburg a.d.Kammel antreten. Ist einer der beiden nicht vor Ort, kann er die andere Person schriftlich zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Neuburg a.d.Kammel antreten können, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Gibt es abweichende Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist erforderlich, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter wird dafür ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Anmeldung der Trauung amtlich. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorherrscht, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Aufnahmeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originaldokumente eingereicht werden, Abzüge werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In gesonderten Fällen können andere Belege gefordert sein! Das Amt in Neuburg a.d.Kammel informiert Sie gerne!

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Neuburg a.d.Kammel zu erkundigen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der zwingenden Urkunden Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Beitrag für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.