Standesamt Eching (LK Freising)

Anschrift

Standesamt Eching (LK Freising)
Fürholzener Straße 14
85386 Eching


Mail:
standesamt@eching-lk-freising.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Eching (LK Freising) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@eching-lk-freising.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Eching (LK Freising).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Eching (LK Freising)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden verbindliche Dokumente, welche Dokumente den Bestätigung über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Dokumente enthalten bedeutsame Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erstellt, die für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Eching (LK Freising) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Eching (LK Freising) geboren sind.

Nachfolgend finden Sie einige grundlegende Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In unserem Land sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Meistens übernimmt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, dennoch dürfen auch die Eltern eigenständig die Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt gibt die Behörde in Eching (LK Freising) die Urkunde aus. Es gibt variantenreiche Typen der Geburtsnachweisen, unter anderem die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Identität eines Individuums. Die Urkunde wird benötigt zu unterschiedliche Verwaltungszwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Sollte die Geburtsurkunde abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, kann eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Eching (LK Freising) einen Ersatz anfordern. Für diesen Zweck sind erforderlich meistens persönliche Angaben sowie ein Ausweis, ferner die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es notwendig sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Eching (LK Freising)

Definition

Eine Ehe benennt eine dokumentierte, überwiegend legitim zugestandene, gesicherte Erklärung einer Bindung beider Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sind gehalten die Verehelichung beim Amt in Eching (LK Freising) aufnehmen und die hierbei erforderlichen Anträge und Urkunden beziehen. Für gewöhnlich müssen Sie offiziell beim Amt in Eching (LK Freising) auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Eintragung der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist unerlässlich, damit das Amt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte muss hierfür einige Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Registration der Hochzeit verbindlich. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, erhalten die Verlobte ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente abgegeben werden, Fotokopien gelten nicht!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderer Lage können andersartige Nachweise gefordert sein! Das Hochzeitsamt in Eching (LK Freising) berät Sie gerne.

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Verehelichung. Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Beschaffung der zwingenden Papiere zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Feststellung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.