Standesamt Weiler-Simmerberg Geburtsurkunde

In diesem Bereich finden Sie zentralen Informationen zur Standesamt Weiler-Simmerberg Geburtsurkunde. Als offizielles Schriftstück bestätigt die Standesamt Weiler-Simmerberg Geburtsurkunde formell die Geburt einer Person in Weiler-Simmerberg und beinhaltet entscheidende Daten wie Vor- und Nachname, Datum der Geburt, Geburtslocation sowie die Informationen der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Weiler-Simmerberg

Standesamt Weiler-Simmerberg
Postfach 1144
88168 Weiler-Simmerberg


Mail:
standesamt@weiler-simmerberg.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Weiler-Simmerberg Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Weiler-Simmerberg Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Weiler-Simmerberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@weiler-simmerberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Weiler-Simmerberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Weiler-Simmerberg

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Weiler-Simmerberg
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Weiler-Simmerberg
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Weiler-Simmerberg
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Weiler-Simmerberg

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als offizielle Dokumente, solche, die den über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Unterlagen enthalten maßgebliche Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgestellt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen sind. Wenn die beurkundete Person in Weiler-Simmerberg geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Weiler-Simmerberg eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier einige ein paar allgemeine Details zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Üblicherweise besorgt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, hingegen dürfen ebenso die Mütter und Väter eigenständig die Geburt registrieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt das Amt Weiler-Simmerberg die Urkunde aus. Es bieten sich verschiedene Typen von Geburtsnachweisen, unter anderem die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Das Dokument wird eingesetzt für mannigfaltige Verwaltungszwecke, so wie bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Sofern die Urkunde verschwindet bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Weiler-Simmerberg eine Ersatzurkunde bitten. Für diesen Zweck werden normalerweise persönliche Angaben sowie eine Identifikation, ferner die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es nötig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Weiler-Simmerberg

Definition

Eine Trauung bezeichnet eine amtliche, vorwiegend juristisch rechtmäßige, gesicherte Bestätigung einer Verbindung beider Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Heirat beim Standesamt in Weiler-Simmerberg erklären und die hierfür wichtigen Dokumente beschaffen. Prinzipiell sollten Sie selbst bei der Behörde in Weiler-Simmerberg auftreten. Ist eine der Personen verhindert, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief ermächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen abweichende Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist erforderlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss dafür viele Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für die Einschreibung der Eheschließung amtlich. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erlangt die Heiratswilligen ein Bericht des Amtes. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen vorgelegt werden, nicht Originale sind nicht gestattet!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt können andere Unterlagen gewünscht sein! Das Hochzeitsamt in Weiler-Simmerberg ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Normalfall bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Normalerweise gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Da aber oft ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Weiler-Simmerberg schlauzumachen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Besorgung der notwendigen Papiere Zeit kosten kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.