Standesamt Amberg (Schwaben) Geburtsurkunde

Hier finden Sie relevanten Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Amberg (Schwaben). Als staatliches Zeugnis bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Amberg (Schwaben) gesetzlich die Geburt einer Person in Amberg (Schwaben) und beinhaltet relevante Daten wie Vor- und Nachname, Tag der Geburt, Stätte der Geburt sowie die Angaben der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Amberg (Schwaben)

Standesamt Amberg (Schwaben)
Postfach 210
86839 Türkheim


Mail:
standesamt@amberg-schwaben.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Amberg (Schwaben) Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Amberg (Schwaben) Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Amberg (Schwaben) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@amberg-schwaben.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Amberg (Schwaben).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Amberg (Schwaben)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Amberg (Schwaben)
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Amberg (Schwaben)
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Amberg (Schwaben)
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Amberg (Schwaben)

Geburtsurkunden in Deutschland sind amtliche Dokumente, welche den Beweis über die Geburt einer Person erbringen. Diese Papiere enthalten signifikante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Amberg (Schwaben) geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Amberg (Schwaben) eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier sind ein paar allgemeinen Fakten zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Üblicherweise erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, nichtsdestotrotz dürfen auch die Mütter und Väter persönlich die Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht das Amt Amberg (Schwaben) das Dokument aus. Es finden sich variantenreiche Kategorien der Geburtsurkunden, wie etwa die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Verwendung

Die Urkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Identität eines Menschen. Das Dokument wird verwendet bei vielfältige bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Wenn die Geburtsurkunde verloren geht oder beschädigt wird, ist es möglich eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Amberg (Schwaben) eine neue Urkunde bitten. Hierfür werden üblicherweise persönliche Daten sowie ein Nachweis der Identität, ebenso die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es geboten sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Amberg (Schwaben)

Definition

Eine Hochzeit bestimmt eine bewiesene, vorwiegend gerecht erlaubte, festgemachte Grundlage einer Vereinigung beider Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Vermählung beim Standesamt Amberg (Schwaben) erklären und die hierbei unerlässlichen Papiere beziehen. Unbedingt sollten Sie eigenhändig beim zuständigen Amt in Amberg (Schwaben) antreten. Ist eine der Personen verhindert, ist es ihm gestattet seinen Partner in geschriebener Form bevollmächtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus essenziellem Grund nicht in Amberg (Schwaben) sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten zugelassen werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Trauung durchführen wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung ist zwingend, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte muss in Folge dessen mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Aufnahme der Verehelichung rechtskräftig. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein erneutes Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Situationen können andersartige Unterlagen unerlässlich sein! Ihr Stadtbüro in Amberg (Schwaben) beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Im Allgemeinen gelten keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Da aber oft ein gewisser Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Amberg (Schwaben) schlauzumachen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der notwendigen Urkunden zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Amberg (Schwaben)

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk

Kreis

Höhe

Fläche

Einwohner

Bevölkerungsdichte

Postleitzahl

Vorwahl

KFZ Kennzeichen

Gemeindeschlüssel

Landesportal

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Bayern

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Amberg (Schwaben)

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Wegweiser:

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