Standesamt Bad Berneck im Fichtelgebirge

Anschrift

Standesamt Bad Berneck im Fichtelgebirge
Bahnhofstraße 77
95460 Bad Berneck im Fichtelgebirge


Mail:
standesamt@bad-berneck.com

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Öffnungszeiten*:

Momentan leider unbekannt.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bad Berneck im Fichtelgebirge vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@bad-berneck.com

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bad Berneck im Fichtelgebirge.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Bad Berneck im Fichtelgebirge

Definition

Eine Hochzeit bezeichnet eine bewiesene, meistenteils gesetzlich statthafte, gestärkte Bestätigung eines Beisammenseins von paarigen Personen.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Trauung beim Amt in Bad Berneck im Fichtelgebirge anzeigen und die dazu notwendigen Nachweise. beschaffen. Für gewöhnlich müssen Sie offiziell beim Amt in Bad Berneck im Fichtelgebirge auftreten. Ist einer der beiden verhindert, darf dieser die andere Person durch einen Brief bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Bad Berneck im Fichtelgebirge antreten können, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren abweichende Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist vonnöten, damit das Standesamt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen stellen.
 

Die Regelung, wer zuständig ist, ist schließlich nur für die Registration der Heirat amtlich. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliche Vorstellung der Heiratswilligen bei Ihrem zuständigen Standesamt in Bad Berneck im Fichtelgebirge . Ist einer der beiden verhindert, darf er den anderen in Form eine schriflichen Vollmacht dazu befähigen, die Ehevereinigung zu melden. Exzeptionell, wenn die Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht können, kann die Trauung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Bevollmächtigten beim Amt in Bad Berneck im Fichtelgebirge gemeldet werden.

Die Heiratswilligen müssen volljährig sein.

Waren Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Tod, Scheidung oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgelöst sein. Wurde eine bereits bestandene Ehe nicht in Deutschland getrennt, so gilt: Eine Scheidung im Ausland ist grundsätzlich nur wirksam, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung bescheinigt wurde Diskrepanzen zählen nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Partner deutschen Verflichtungen untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es anzuraten, rechtzeitig den notwendigen Antrag abzugeben, da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und vielleicht weiterte Unterlagen aufgebracht werden müssen. Bei Antragsausfüllung, ist die entsprechende Behörde, bei dem die Hochzeit vereinigt werden soll, gerne dienlich. Wurde die Bestätigung einer ausländischen Scheidungsverfügung, von einer Landesjustizverwaltung verfügt deswegen ist sie in der gesamten BRD für Verwaltungsbehörden amtlich, damit für den Antragsteller schlussendlich klare Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.

  • Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch einen Todesfall, gerichtlichen Beschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen abgeschafft sein.

 

Sie sind in direkter Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

Sollte dem so sein ist eine Trauung nicht erlaubt.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

Bei diesem Sonderfall könnte das Familiengericht eine Ausnahme gestatten.

Sind Sie von einem anderen Land?

Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft müssen, abgesehen von einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihres Heimatlandes vorweisen. Falls das nicht möglich ist, muss eine Befreiung durch den Vorsitzenden des in der Bundesrepublik Deutschland verantwortlichen Oberlandesgerichtes beigebracht werden.

Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann das Stadtbüro die Eheerlaubnis der Verlobten feststellen und einen fixen Zeitpunkt für die Eheschließung vereinbaren.

Unterlagen

Gewöhnlich sind folgende Urkunden vorzuzeigen:

 Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und über 18 Jahre alt sind, sowie deutsche Staatsbürger sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Inklusive eine beglaubigte Bestätigung über die Seperation der zuletzt geführen Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Erfahrungsgemäß kann die Unterlage anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen im Original der Behörde vorliegen, Replikate können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen können andersartige Unterlagen vonnöten sein! Das Hochzeitsamt in Bad Berneck im Fichtelgebirge beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Normalerweise gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Da aber meist ein gewisser Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem ist zu beachten, dass die Aufbringung der erforderlichen Papiere zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Prüfung der Ehefähgikeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.

Basisdaten
Bad Berneck im Fichtelgebirge

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Oberfranken

Kreis
Bayreuth

Höhe
393 m ü. NHN

Fläche
38,26 km2

Einwohner
4418 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
115 Einwohner je km2

Postleitzahl
95460

Vorwahl
09273

KFZ Kennzeichen
BT, EBS, ESB, KEM, MÜB, PEG

Gemeindeschlüssel
09 4 72 116

Bürgermeister
Jürgen Zinnert (SPD[2])

Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

Landesportal Bayern

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Bad Berneck im Fichtelgebirge

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