Standesamt Oberschwarzach
Anschrift
Standesamt Oberschwarzach
Brunnengasse 5
97447 Gerolzhofen
Mail: standesamt@gerolzhofen.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oberschwarzach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@gerolzhofen.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oberschwarzach.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Oberschwarzach
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland dienen als amtliche Dokumente, die den Zeugnis über die Geburt einer Person geben. Diese Unterlagen enthalten entscheidende Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen sind. Das Standesamt Oberschwarzach ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Oberschwarzach geboren sind.
Nachstehend sind einige wenige generelle Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:
Anmeldung der Geburt
In der Bundesrepublik Deutschland sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. Gewöhnlich übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, jedoch können ebenso die Eltern eigenständig ihre Geburt anmelden.
Ausstellung der Geburtsurkunde
Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt das Amt Oberschwarzach das Dokument aus. Es gibt diverse Sorten der Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtsregister.
Einsatz
Die Geburtsurkunde dient wie amtlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird gebraucht für mannigfaltige Verwaltungszwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.
Wiederbeschaffung
Sollte das Dokument abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person beim Standesamt Oberschwarzach einen Ersatz ersuchen. Für diesen Zweck werden üblicherweise personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, und auch die Entrichtung der anfallenden Kosten.
Ausländische Geburtsurkunden
In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen kann es geboten sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Oberschwarzach
Definition
Eine Ehe bildet eine erklärte, gewöhnlich gerecht legale, festgemachte Begründung einer Beziehung mehrerer Individuen.
Beschreibung
Die Heiratswilligen müssen die Trauung beim Amt in Oberschwarzach anzeigen und die dafür erforderlichen Papiere beziehen. Unbedingt sollten Sie persönlich beim zuständigen Amt in Oberschwarzach auftreten. Ist eine der Personen nicht verfügbar kann er seinen Partner in geschriebener Form ermächtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.
Welches Amt für die Registration der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Trauung aufnehmen wollen.
Die Anmeldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit die Behörde prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dazu ein paar Fragen an die Eheschließenden richten.
Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Aufnahme der Trauung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:
Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Bescheinigungen müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Fotokopien sind nicht gestattet!
Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.
In expliziten Fällen können andersartige Unterlagen wichtig sein! Das Standesamt in Oberschwarzach berät Sie gerne.
Fristen
Im Normalfall existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Oberschwarzach zu informieren, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der zwingenden Dokumente Zeit benötigen wird.
Kosten
Die Kosten zur Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.
Basisdaten Oberschwarzach
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Unterfranken
Kreis
Schweinfurt
Höhe
244 m ü. NHN
Fläche
18,39 km2
Einwohner
6867 (31. Dez. 2021)
Bevölkerungsdichte
373 Einwohner je km2
Postleitzahl
97447
Vorwahl
09382
KFZ Kennzeichen
SW, GEO
Gemeindeschlüssel
09 6 78 134
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Oberschwarzach auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Gerolzhofen.
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