Standesamt Warmensteinach Geburtsurkunde

Auf unserem Portal finden Sie jegliche Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Warmensteinach. Als staatliches Zeugnis bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Warmensteinach verbindlich die Geburt einer Person in Warmensteinach und beinhaltet entscheidende Daten wie Bezeichnung, Geburtstag, Geburtsstätte sowie die Daten der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Warmensteinach

Standesamt Warmensteinach
Bahnhofstraße 100
95485 Warmensteinach


Mail:
standesamt@warmensteinach.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Warmensteinach Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Warmensteinach Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Warmensteinach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@warmensteinach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Warmensteinach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Warmensteinach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Warmensteinach
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Warmensteinach
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Warmensteinach
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Warmensteinach

Geburtsurkunden in Deutschland bilden amtliche Dokumente, die den Zeugnis über die Geburt einer Person liefern. Solche Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgestellt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Warmensteinachgeborene Personen beim Standesamt Warmensteinach zu beantragen.

Nachfolgend finden Sie ein paar Grundlagen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Meistens führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, hingegen dürfen ebenso die Mütter und Väter selbst ihre Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt das Standesamtsbüro Warmensteinach die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung unterschiedliche Typen von Geburtsnachweisen, wie beispielsweise die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) oder die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Sie wird gebraucht zu mannigfaltige bürokratische Zwecke, so wie für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Sofern die Urkunde verschwindet bzw. beschädigt wird, kann man beim zuständigen Amt Warmensteinach eine neue Urkunde ersuchen. Hierfür sind erforderlich meistens personenbezogene Daten und eine Identifikation, sowie die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Warmensteinach

Definition

Ein Ehebündnis verdeutlicht eine erklärte, meistens zulässig rechtmäßige, festgemachte Form einer Beziehung gemeinsamer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen sollten die Eheschließung beim Standesamt in Warmensteinach einleiten und die dafür notwendigen Anträge und Urkunden beschaffen. Auf jeden Fall sollten Sie direkt beim Standesamt Warmensteinach antreten. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten durch eine Vollmacht zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus wichtigem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welches Amt für die Durchführung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Amt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss dazu mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für die Registration der Verehelichung amtlich. Die Heirat kann in jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des Amtes. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen im Original abgegeben werden, Fotokopien sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen können weitere Papiere relevant sein! Das Trauamt in Warmensteinach klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Üblicherweise existieren keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Heirat erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Warmensteinach schlauzumachen, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Einholung der benötigten Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.