Standesamt Oberschweinbach Geburtsurkunde

An dieser Stelle finden Sie zentralen Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Oberschweinbach. Als amtliches Dokument bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Oberschweinbach offiziell die Geburt einer Person in Oberschweinbach und beinhaltet relevante Daten wie Bezeichnung, Geburtstag, Geburtsstätte sowie die Informationen der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Oberschweinbach

Standesamt Oberschweinbach
Augsburger Straße 12
82291 Mammendorf


Mail:
standesamt@oberschweinbach.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Oberschweinbach Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Oberschweinbach Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oberschweinbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@oberschweinbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oberschweinbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Oberschweinbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Oberschweinbach
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Oberschweinbach
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Oberschweinbach
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Oberschweinbach

Geburtsurkunden in Deutschland stellen gesetzliche Dokumente, welche den Beweis über die Geburt einer Person liefern. Solche Unterlagen enthalten relevante Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgestellt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Oberschweinbach ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Oberschweinbach geboren sind.

Nachstehend sind einige generelle Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik sollen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde registriert werden. Generell führt aus das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, hingegen dürfen ebenso die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt präsentiert das Standesamt Oberschweinbach die Urkunde aus. Es bieten sich mannigfaltige Formen von Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde dient als amtlicher Nachweis der Geburt und Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird benötigt für verschiedene Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Registrierung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Falls das Dokument abhandenkommt bzw. beschädigt wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Oberschweinbach eine neue Urkunde anfordern. Zu diesem Zweck sind erforderlich normalerweise persönliche Daten sowie ein Nachweis der Identität, und auch die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es geboten sein, das Dokument hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Oberschweinbach

Definition

Ein Ehebündnis bestimmt eine dokumentierte, zumeist zulässig rechtmäßige, belegte Grundlage eines Bündnisses zweier Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Eheschließung beim Standesamt in Oberschweinbach einleiten und die dafür wichtigen Anträge und Urkunden holen. Prinzipiell sollten Sie persönlich im Oberschweinbach vorbei kommen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar darf dieser den anderen durch eine Vollmacht bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Bestehen abweichende Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist unerlässlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss deswegen einige Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Aufnahme der Trauung wirksam. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach dieser Mitteilung stattzufinden, ferner ist ein erneutes Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung vorgelegt werden, Nachbildungen sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderer Lage können weitere Unterlagen notwendig sein! Ihr Amt in Oberschweinbach berät Sie gerne.

Fristen

Normalerweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Im Normalfall bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Oberschweinbach zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der zwingenden Nachweise Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.