Standesamt Faulbach

Anschrift

Standesamt Faulbach
Hauptstraße 121
97906 Faulbach


Mail:
standesamt@faulbach.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Faulbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@faulbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Faulbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Faulbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen staatliche Dokumente, solche, die den Bestätigung über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Dokumente enthalten signifikante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern erstellt, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Das Standesamt Faulbach ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Faulbach geboren sind.

Hier sind einige generelle Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In unserem Land sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Gewöhnlich tätigt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, nichtsdestotrotz dürfen gleichermaßen die Eltern persönlich die Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist erteilt die Behörde in Faulbach die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich mannigfaltige Versionen der Geburtsurkunden, wie zum Beispiel die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) oder die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Einsatz

Die Urkunde dient wie offizieller Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Das Dokument wird gebraucht für vielfältige Verwaltungszwecke, wie etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Sollte das Dokument verschwindet oder beschädigt wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Faulbach eine Ersatzurkunde beantragen. Für diesen Zweck werden normalerweise persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, ebenso die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Faulbach

Definition

Eine Trauung bestimmt eine amtliche, gewöhnlich gesetzlich erlaubte, verankerte Grundlage einer Beziehung mehrerer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Trauung beim Standesamt in Faulbach einleiten und die hierfür notwendigen Anträge und Urkunden beziehen. Unbedingt müssen Sie eigenhändig bei der Behörde in Faulbach vorbei kommen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, kann er den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu berechtigen. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Faulbach antreten können, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person angemeldet werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Standesamt Sie die Trauung anmelden wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss dazu mehrere Fragen an die Verlobten stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist lediglich für das Recht der Verehelichung rechtskräftig. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten ein Dokument des Amtes. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ferner ist ein neues Anmelde-Verfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen im Original der Behörde vorliegen, Replikate werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Unter besonderen Umständen werden weitere Untelagen erforderlich sein! Ihr Hochzeitsamt in Faulbach stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Normalfall gelten keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Üblicherweise existieren keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Da aber meist ein spezieller Termin für die Heirat erwartet wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der benötigten Papiere zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Ermittlung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.