Standesamt Neustadt a.d.Aisch Geburtsurkunde

An dieser Stelle finden Sie wichtigen Informationen zur Standesamt Neustadt a.d.Aisch Geburtsurkunde. Als offizielles Schriftstück bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Neustadt a.d.Aisch amtlich die Geburt einer Person in Neustadt a.d.Aisch und beinhaltet relevante Daten wie Name, Tag der Geburt, Geburtsstätte sowie die Informationen der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Neustadt a.d.Aisch

Standesamt Neustadt a.d.Aisch
Postfach 1669
91406 Neustadt a.d.Aisch


Mail:
standesamt@neustadt-a-d-aisch.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Neustadt a.d.Aisch Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Neustadt a.d.Aisch Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Neustadt a.d.Aisch vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@neustadt-a-d-aisch.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Neustadt a.d.Aisch.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Neustadt a.d.Aisch

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Neustadt a.d.Aisch
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Neustadt a.d.Aisch
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Neustadt a.d.Aisch
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Neustadt a.d.Aisch

Geburtsurkunden in Deutschland stellen offizielle Dokumente, welche Dokumente den Nachweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Dokumente enthalten zentrale Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgestellt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Neustadt a.d.Aischgeboren wurden, beim Standesamt Neustadt a.d.Aisch beantragt werden.

Nachstehend sind zahlreiche allgemeinen Fakten hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik Deutschland sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. In der Regel übernimmt die Klinik oder die Hebamme diesen Schritt, aber dürfen ebenso die Eltern eigenständig ihre Geburt einreichen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert das Standesamtsbüro Neustadt a.d.Aisch die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung diverse Kategorien von Geburtsdokumenten, wie zum Beispiel die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Einsatz

Die Urkunde dient als offizieller Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Sie wird gebraucht für unterschiedliche Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Wenn das Dokument verlegt wird oder beschädigt wird, ist es möglich man beim zuständigen Standesamtsbüro Neustadt a.d.Aisch eine Duplikaturkunde ersuchen. Hierfür benötigt man meistens personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, ferner die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. Unter Umständen kann es notwendig sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Neustadt a.d.Aisch

Definition

Eine Heirat definiert eine bewiesene, vorwiegend gerecht rechtmäßige, gesicherte Grundlage eines Verbunds beider Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Vermählung beim Standesamt Neustadt a.d.Aisch anmelden und die hierfür notwendigen Nachweise. holen. Grundsätzlich sollten Sie persönlich bei der Behörde in Neustadt a.d.Aisch antreten. Ist einer der Zweien nicht verfügbar ist dieser befugt die andere Person schriftlich zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Vermählung befugt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit das Standesamt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann hierfür viele Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist ausschließlich für die Aufnahme der Trauung bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ferner ist ein neues Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen abgegeben werden, nicht Originale reichen nicht aus !

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In gesonderten Fällen vonnöten sein! Das Standesamt in Neustadt a.d.Aisch beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Normalfall existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Im Normalfall gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Neustadt a.d.Aisch zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Des Weiteren ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Aufbringung der erforderlichen Nachweise etwas dauern kann.

Kosten

Der Preis für die Überprüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.