Standesamt Mainburg Geburtsurkunde

An dieser Stelle finden Sie wichtigen Informationen zur Standesamt Mainburg Geburtsurkunde. Als amtliches Dokument bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Mainburg offiziell die Geburt einer Person in Mainburg und beinhaltet zentrale Daten wie Name, Geburtszeitpunkt, Ort der Geburt sowie die Auskünfte der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Mainburg

Standesamt Mainburg
Marktplatz 1–4
84048 Mainburg


Mail:
standesamt@mainburg.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Mainburg Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Mainburg Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Mainburg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@mainburg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Mainburg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Mainburg

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Mainburg
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Mainburg
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Mainburg
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Mainburg

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtliche Dokumente, die den Nachweis über die Geburt einer Person geben. Diese Dokumente enthalten maßgebliche Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgegeben, die in charge of Registrierung von Eheschließungen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Mainburggeborene Personen beim Standesamt Mainburg zu beantragen.

Nachfolgend finden Sie einige allgemeine Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Üblicherweise besorgt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, dennoch dürfen auch die Mütter und Väter eigenständig die Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt das Standesamtsbüro Mainburg die Geburtsurkunde aus. Es finden sich verschiedenartige Sorten von Geburtsurkunden, wie beispielsweise die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendung

Die Urkunde dient wie offizieller Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Sie wird eingesetzt bei diverse bürokratische Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Falls die Urkunde verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, kann eine Person bei der Behörde in Mainburg eine Duplikaturkunde ersuchen. Dafür werden normalerweise persönliche Angaben sowie ein Identitätsnachweis, und auch die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen kann es geboten sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Mainburg

Definition

Eine Heirat bildet eine anerkannte, zumeist juristisch zugestandene, gefestigte Bestätigung einer Beziehung gemeinsamer Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Heirat beim Standesamt Mainburg einleiten und die dazu notwendigen Unterlagen zu besorgen. Auf jeden Fall sollten Sie offiziell im Mainburg vorsprechen. Ist einer der Zweien verhindert, kann er seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich ermächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Trauung durchführen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Hochzeit ist unerlässlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird dazu ein paar Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Aufnahme der Verehelichung bindend. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten entwickelt haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen mit Beglaubigung vorliegen, nicht Originale reichen nicht aus !

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Im gesondereten Sachverhalt können weitere Dokumente wichtig sein! Ihr Standesamt in Mainburg klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Normalfall gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Heirat. Normalerweise gibt es keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Mainburg zu informieren, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Trauung registriert werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Besorgung der benötigten Nachweise Zeit kosten kann.

Kosten

Der Beitrag für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Mainburg

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Niederbayern

Kreis
Kelheim

Höhe
422 m ü. NHN

Fläche
61,54 km2

Einwohner
15.165 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
246 Einwohner je km2

Postleitzahl
84048

Vorwahl
08751

KFZ Kennzeichen
KEH, MAI, PAR, RID, ROL

Gemeindeschlüssel
09 2 73 147

Landesportal

Landesportal
Bayern

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Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Mainburg

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