Standesamt Fuchstal

Anschrift

Standesamt Fuchstal
Bahnhofstraße 1
86925 Fuchstal


Mail:
standesamt@fuchstal.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Fuchstal vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@fuchstal.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Fuchstal.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Fuchstal

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtliche Dokumente, solche, die den Zeugnis über die Geburt einer Person erbringen. Solche Unterlagen enthalten entscheidende Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgestellt, die für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Fuchstal ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Fuchstal geboren sind.

Hier sind einige Grundlagen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Geburten binnen einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Gewöhnlich vollzieht die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, hingegen dürfen auch die Eltern eigenständig ihre Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt gibt die Behörde in Fuchstal die Urkunde aus. Es gibt unterschiedliche Arten von Geburtsbescheinigungen, unter anderem die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) oder die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Die Geburtsurkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Identität eines Individuums. Das Dokument wird benötigt für unterschiedliche administrative Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung in einer Schule.

Neubestellung

Falls einmal das Dokument verloren geht bzw. beschädigt wird, kann jemand beim Standesamt Fuchstal eine Ersatzurkunde ersuchen. Hierfür benötigt man normalerweise persönliche Angaben sowie eine Identifikation, sowie die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Fuchstal

Definition

Eine Trauung beschreibt eine dokumentierte, gewöhnlich gesetzlich zulässige, gesicherte Erklärung einer Verbindung zweier zusammengehörender Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Eheschließung beim Standesamt Fuchstal aufnehmen und die hierfür unerlässlichen Nachweise. beschaffen. Unbedingt müssen Sie offiziell im Fuchstal erscheinen. Ist eine der Personen verhindert, darf dieser den anderen schriftlich bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person angemeldet werden.

Welches Stadtbüro für die Durchführung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die Anmeldung der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt prüfen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Registration der Heirat bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Für die Mitteilung dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen vonnöten sein! Ihr Trauamt in Fuchstal berät Sie gerne.

Fristen

Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein konkreter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Fuchstal zu erkundigen, ob der erhoffte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der erforderlichen Unterlagen Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Kosten für die Überprüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.