Standesamt Oberottmarshausen Geburtsurkunde

An dieser Stelle finden Sie jegliche Informationen zur Standesamt Oberottmarshausen Geburtsurkunde. Als offizielles Schriftstück bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Oberottmarshausen offiziell die Geburt einer Person in Oberottmarshausen und beinhaltet entscheidende Daten wie Namensangabe, Geburtsdatum, Geburtsort sowie die Informationen der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Oberottmarshausen

Standesamt Oberottmarshausen
Am Alten Markt 3
86845 Großaitingen


Mail:
standesamt@oberottmarshausen.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Oberottmarshausen Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Oberottmarshausen Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Oberottmarshausen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@oberottmarshausen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Oberottmarshausen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Oberottmarshausen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Oberottmarshausen
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Oberottmarshausen
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Oberottmarshausen
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Oberottmarshausen

Geburtsurkunden in Deutschland stellen verbindliche Dokumente, solche, die den Nachweis über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Unterlagen enthalten zentrale Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern herausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Oberottmarshausen ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Oberottmarshausen geboren sind.

Anbei einige generelle Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. Gewöhnlich tätigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, aber können gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich die Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist präsentiert die Behörde in Oberottmarshausen das Dokument aus. Es gibt diverse Sorten der Geburtsurkunden, etwa die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Gebrauch

Das Dokument dient wie gesetzlicher Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Die Urkunde wird eingesetzt bei diverse Verwaltungszwecke, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde abhandenkommt oder unbrauchbar wird, kann eine Person bei der Behörde in Oberottmarshausen einen Ersatz bitten. Zu diesem Zweck benötigt man normalerweise personenbezogene Daten und ein Ausweis, sowie die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls mag es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Oberottmarshausen

Definition

Eine Hochzeit beschreibt eine amtliche, meistens legitim zugestandene, gestärkte Kennzeichung eines Bündnisses beider Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Vermählung beim Standesamt in Oberottmarshausen erklären und die dazu notwendigen Anträge und Urkunden erhalten. Grundsätzlich sollten Sie selbst beim Standesamt Oberottmarshausen erscheinen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist unerlässlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird dafür ein paar Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Anmeldung der Heirat rechtskräftig. Die Trauung kann von jedem Stadestamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Feststellung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original eingereicht werden, nicht Originale sind nicht erlaubt!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In expliziten Fällen können andersartige Unterlagen relevant sein! Das Amt in Oberottmarshausen stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meist ein gewisser Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Oberottmarshausen zu informieren, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu beachten, dass die Einholung der notwendigen Urkunden Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.