Standesamt Böbrach

Anschrift

Standesamt Böbrach
Rathausplatz 1
94255 Böbrach


Mail:
standesamt@boebrach.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Böbrach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@boebrach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Böbrach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Böbrach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind staatliche Dokumente, welche den über die Geburt einer Person liefern. Diese Unterlagen enthalten relevante Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen sind. Personen, die in Böbrach geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Böbrach beantragen.

Nachstehend sind einige wenige allgemeine Informationen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt registriert werden. In der Praxis übernimmt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, nichtsdestotrotz dürfen ebenso die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt überreicht das Standesamtsbüro Böbrach die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung variantenreiche Arten von Geburtsbescheinigungen, so wie die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Sie wird eingesetzt zu unterschiedliche Verwaltungszwecke, so wie bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung an einer Schule.

Wiederbeschaffung

Falls die Urkunde verlegt wird bzw. beschädigt wird, kann man beim Standesamt Böbrach eine neue Urkunde bitten. Dafür sind erforderlich normalerweise persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, ferner die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Böbrach

Definition

Eine Vermählung bestimmt eine dokumentierte, meistens juristisch rechtmäßige, gestärkte Erklärung eines Verbunds von paarigen Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Verehelichung beim Standesamt Böbrach erklären und die hierbei wichtigen Papiere besorgen. Für gewöhnlich müssen Sie selber im Böbrach vorsprechen. Ist eine der Personen verhindert, darf dieser den anderen durch einen Brief zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus essenziellem Anlass nicht vor Ort in Böbrach antreten können, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Heirat verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Gibt es ungleiche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist zwingend, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Vermählung. gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte kann deswegen einige Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Registration der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten entwickelt haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schreiben des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originaldokumente abgegeben werden, Kopien gelten nicht!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten können andersartige Nachweise notwendig sein! Ihr Standesamt in Böbrach informiert Sie gerne!

Fristen

Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meistens ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Böbrach schlauzumachen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der erforderlichen Unterlagen etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.