Standesamt Großostheim Geburtsurkunde

Auf dieser Seite finden Sie jegliche Informationen zur Standesamt Großostheim Geburtsurkunde. Als behördliches Papier bestätigt die Standesamt Großostheim Geburtsurkunde gesetzlich die Geburt einer Person in Großostheim und beinhaltet bedeutende Daten wie Bezeichnung, Geburtstag, Geburtsstätte sowie die Daten der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Großostheim

Standesamt Großostheim
Schaafheimer Str. 33
63757 Großostheim


Mail:
standesamt@grossostheim.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Großostheim Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Großostheim Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Großostheim vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@grossostheim.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Großostheim.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Großostheim

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Großostheim
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Großostheim
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Großostheim
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Großostheim

Geburtsurkunden in Deutschland stellen rechtliche Dokumente, die den Beweis über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Papiere enthalten relevante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgestellt, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Großostheimgeboren wurden, beim Standesamt Großostheim beantragt werden.

Nachfolgend finden Sie einige grundlegende Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande müssen Geburten in einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. In der Praxis erledigt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, aber können gleichermaßen die Eltern eigenständig ihre Geburt erfassen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt erteilt das Amt Großostheim das Dokument aus. Es bieten sich diverse Versionen von Geburtsdokumenten, unter anderem die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Gebrauch

Die Urkunde dient als offizieller Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird benötigt bei verschiedene bürokratische Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Wenn die Geburtsurkunde verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Großostheim eine Duplikaturkunde anfordern. Zu diesem Zweck sind erforderlich üblicherweise personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, ebenso die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Großostheim

Definition

Eine Vermählung definiert eine erklärte, überwiegend rechtlich erlaubte, untermauerte Form einer Bindung mehrerer Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Verehelichung bei der Behörde in Großostheim erklären und die zu diesem Zweck erforderlichen Nachweise. beschaffen. Für gewöhnlich sollten Sie persönlich beim zuständigen Amt in Großostheim auftreten. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, ist es ihm gestattet die andere Person durch einen Brief zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Anmeldung der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Haben Sie ungleiche Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Trauung voranmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss dazu eine Reihe von Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für das Recht der Eheschließung bindend. Die Ehe kann von jedem Stadestamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Verlobten getan haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen im Original der Behörde vorliegen, Nachbildungen gelten nicht!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In gesonderten Fällen können andersartige Nachweise gewünscht sein! Das Stadtbüro in Großostheim stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Allgemeinen gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Trauung. Da aber oft ein spezieller Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Großostheim zu informieren, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Besorgung der zwingenden Papiere zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.