Standesamt Marzling Geburtsurkunde

Hier finden Sie zentralen Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Marzling. Als behördliches Papier bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Marzling verbindlich die Geburt einer Person in Marzling und beinhaltet entscheidende Daten wie Vor- und Nachname, Geburtszeitpunkt, Geburtsstätte sowie die Daten der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Marzling

Standesamt Marzling
Freisinger Straße 11
85417 Marzling


Mail:
standesamt@marzling.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Marzling Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Marzling Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Marzling vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@marzling.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Marzling.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Marzling

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Marzling
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Marzling
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Marzling
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Marzling

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als staatliche Dokumente, die den Dokumentation über die Geburt einer Person liefern. Solche Dokumente enthalten zentrale Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Das Standesamt Marzling ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Marzling geboren sind.

Im Weiteren sind einige allgemeine Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. In der Regel tätigt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, jedoch können ebenso die Mütter und Väter eigenständig die Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist überreicht das Standesamtsbüro Marzling das Dokument aus. Es gibt unterschiedliche Kategorien von Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Abschrift vom Geburtsregister.

Anwendung

Die Urkunde fungiert als offizieller Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird für vielfältige bürokratische Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Schule.

Neubestellung

Sofern die Urkunde verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, kann man beim Standesamt Marzling eine Duplikaturkunde beantragen. Dafür sind erforderlich üblicherweise personenbezogene Daten sowie ein Identitätsnachweis, ferner die Zahlung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen mag es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Marzling

Definition

Eine Ehe verdeutlicht eine anerkannte, überwiegend rechtlich rechtmäßige, gestärkte Kennzeichung einer Bindung beider Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Vermählung beim Amt in Marzling anmelden und die dazu relevanten Unterlagen zu beschaffen. Unbedingt müssen Sie direkt beim zuständigen Amt in Marzling auftreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht ermächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Gibt es ungleiche Wohnplätze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Ehevereinigung ist erforderlich, sodass das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Beamte kann dafür mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Eintragung der Hochzeit amtlich. Die Heirat kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Für die Antwort dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar eine Mitteilung des Amtes. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalfassungen eingereicht werden, Nachbildungen sind nicht gestattet!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen können weitere Unterlagen gewünscht sein! Ihr Standesamt in Marzling berät Sie gerne.

Fristen

Im Normalfall gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Grundsätzlich gelten keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meistens ein spezieller Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Marzling zu informieren, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der zwingenden Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.