Standesamt Flintsbach a.Inn

Anschrift

Standesamt Flintsbach a.Inn
Kirchstraße 9
83126 Flintsbach a.Inn


Mail:
standesamt@flintsbach-a-inn.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Flintsbach a.Inn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@flintsbach-a-inn.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Flintsbach a.Inn.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Flintsbach a.Inn

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtsgültige Dokumente, die den über die Geburt einer Person erbringen. Solche Unterlagen enthalten bedeutsame Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgegeben, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Flintsbach a.Inngeborene Personen beim Standesamt Flintsbach a.Inn zu beantragen.

Anbei mehrere allgemeinen Fakten über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In diesem Land müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. In der Praxis verrichtet die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, dennoch können auch die Mütter und Väter persönlich die Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde stellt das Standesamt Flintsbach a.Inn die Urkunde aus. Es gibt variantenreiche Formen der Geburtsurkunden, so wie die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Anwendung

Das Dokument fungiert als amtlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Sie wird gebraucht zu verschiedene Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Registrierung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Falls die Geburtsurkunde verloren geht oder unbrauchbar wird, ist es möglich man beim zuständigen Amt Flintsbach a.Inn einen Ersatz anfordern. Dafür sind erforderlich gewöhnlich persönliche Angaben und eine Identifikation, ebenso die Begleichung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es nötig sein, das Dokument hierzulande anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Flintsbach a.Inn

Definition

Eine Hochzeit beschreibt eine amtliche, gewöhnlich rechtens legale, festgemachte Begründung einer Verbindung zweier zusammengehörender Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten können die Heirat beim Standesamt Flintsbach a.Inn anzeigen und die zu diesem Zweck notwendigen Anträge und Urkunden erhalten. Generell müssen Sie selber im Flintsbach a.Inn auftauchen. Ist eine der Personen verhindert, ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass verhindert sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Amt für die Eintragung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Haben Sie ungleiche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Heirat durchführen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Amt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss dazu ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für das Recht der Heirat wirksam. Die Heirat kann in jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden ein Dokument des Amtes. Die Eheschließung hat innerhalb eines halben Jahres nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originalfassungen eingereicht werden, Kopien reichen nicht aus !

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In expliziten Fällen können weitere Dokumente notwendig sein! Das Stadtbüro in Flintsbach a.Inn beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Im Allgemeinen gelten keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Da aber meist ein spezieller Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, wird empfohlen, sich beim Standesamt Flintsbach a.Inn zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist zu bedenken, dass die Einholung der zwingenden Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Abgabe für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.