Standesamt Töpen Geburtsurkunde

In diesem Bereich finden Sie alle Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Töpen. Als offizielle Urkunde bestätigt die Standesamt Töpen Geburtsurkunde verbindlich die Geburt einer Person in Töpen und beinhaltet wichtige Daten wie Namensangabe, Geburtstag, Geburtsstätte sowie die Auskünfte der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Töpen

Standesamt Töpen
Hauptstraße 28
95183 Feilitzsch


Mail:
standesamt@toepen.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Töpen Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Töpen Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Töpen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@toepen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Töpen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Töpen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Töpen
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Töpen
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Töpen
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Töpen

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als offizielle Dokumente, diejenigen, die den Beweis über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Papiere enthalten entscheidende Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgestellt, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Töpengeborene Personen beim Standesamt Töpen zu beantragen.

Hier einige einige Grundlagen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In unserem Land sollen Geburten in einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Generell übernimmt die Klinik oder die Hebamme diese Pflicht, allerdings können auch die Eltern eigenständig die Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt überreicht die Behörde in Töpen die Urkunde aus. Es sind vorhanden variantenreiche Sorten der Geburtsurkunden, so wie die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Identität eines Menschen. Sie wird benötigt für diverse bürokratische Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Registrierung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Sollte die Urkunde verschwindet bzw. unbrauchbar wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Töpen eine neue Urkunde anfordern. Hierfür sind erforderlich in der Regel persönliche Angaben und ein Ausweis, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Töpen

Definition

Eine Ehe bezeichnet eine bewiesene, überwiegend rechtlich zulässige, belegte Begründung eines Beisammenseins beider Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Vermählung bei der Behörde in Töpen anmelden und die dazu wichtigen Unterlagen zu beziehen. Prinzipiell müssen Sie offiziell bei der Behörde in Töpen auftauchen. Ist eine der Personen verhindert, kann dieser, seinen Partner durch einen Brief ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Heirat befugt ist, hängt vom Wohnsitz des Paares ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist zwingend, sodass das Standesamt sehen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte muss dafür eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Einschreibung der Trauung bindend. Die Trauung kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten ergeben haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument der Behörde. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, ansonsten ist ein neues Einleitungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Kopien sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

Unter besonderen Umständen werden weitere Untelagen gewünscht sein! Ihr Stadtbüro in Töpen berät Sie gerne.

Fristen

Im Normalfall existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Töpen zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Beschaffung der benötigten Nachweise zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Überprüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.