Standesamt Geroda (Bayern) Geburtsurkunde

Auf dieser Seite finden Sie bedeutenden Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Geroda (Bayern). Als staatliches Zeugnis bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Geroda (Bayern) offiziell die Geburt einer Person in Geroda (Bayern) und beinhaltet zentrale Daten wie Bezeichnung, Datum der Geburt, Geburtsort sowie die Angaben der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Geroda (Bayern)

Standesamt Geroda (Bayern)
Marktplatz 2
97769 Bad Brückenau


Mail:
standesamt@bad-brueckenau.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Standesamt Geroda (Bayern) Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Geroda (Bayern) Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Geroda (Bayern) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@bad-brueckenau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Geroda (Bayern).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Geroda (Bayern)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Geroda (Bayern)
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Geroda (Bayern)
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Geroda (Bayern)
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Geroda (Bayern)

Geburtsurkunden in Deutschland sind rechtliche Dokumente, diejenigen, die den über die Geburt einer Person verschaffen. Sie enthalten zentrale Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Behörden herausgegeben, die für die Registrierung von Geburten sind. Das Standesamt Geroda (Bayern) ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Geroda (Bayern) geboren sind.

Im Weiteren sind einige allgemeinen Fakten betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In diesem Land sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim örtlichen Standesamt angemeldet werden. Generell verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, hingegen können auch die Mütter und Väter selbst ihre Geburt registrieren.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist erteilt das Standesamt Geroda (Bayern) die Urkunde aus. Es finden sich diverse Arten von Geburtsurkunden, unter anderem die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) oder die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Einsatz

Die Geburtsurkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Identität einer Person. Sie wird gebraucht zu diverse administrative Zwecke, so wie bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Sollte die Urkunde verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, kann eine Person beim zuständigen Amt Geroda (Bayern) eine Ersatzurkunde ersuchen. Zu diesem Zweck sind erforderlich meistens persönliche Daten sowie ein Ausweis, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. In manchen Fällen mag es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen bzw. sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Geroda (Bayern)

Definition

Eine Heirat verdeutlicht eine begründete, zumeist rechtlich statthafte, gefestigte Bestätigung einer Verbindung zweier Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Eheschließung bei der Behörde in Geroda (Bayern) anmelden und die dafür relevanten Nachweise. beschaffen. Generell müssen Sie selbst beim Amt in Geroda (Bayern) vorsprechen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar ist es ihm gestattet dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief zu legimitieren. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die Anmeldung der Trauung ist unerlässlich, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte kann hierfür ein paar Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Registration der Heirat bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Verlobte eine Mitteilung des Amtes. Die Heirat hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalausgaben vorliegen, Replikate können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen können andersartige Unterlagen notwendig sein! Das Hochzeitsamt in Geroda (Bayern) beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Da aber meist ein spezieller Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Geroda (Bayern) zu informieren, ob der erhoffte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der erforderlichen Papiere Zeit kosten kann.

Kosten

Der Beitrag für die Ermittlung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Geroda (Bayern)

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Unterfranken

Kreis
Bad Kissingen

Höhe
332 m ü. NHN

Fläche
23,71 km2

Einwohner
6535 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
276 Einwohner je km2

Postleitzahl
97769

Vorwahl
09741

KFZ Kennzeichen
KG, BRK, HAB

Gemeindeschlüssel
09 6 72 113

Landesportal

Landesportal
Bayern

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Geroda (Bayern) auf Wikipedia.

Stadtverwaltung Standesamt

Geroda (Bayern)

Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Bad Brückenau.

Wegweiser:

Weitere Standesämter in Bayern: