Standesamt Höhenkirchen-Siegertsbrunn Geburtsurkunde

Auf unserem Portal finden Sie vollständige Informationen zur Standesamt Höhenkirchen-Siegertsbrunn Geburtsurkunde. Als behördliches Papier bestätigt die Standesamt Höhenkirchen-Siegertsbrunn Geburtsurkunde amtlich die Geburt einer Person in Höhenkirchen-Siegertsbrunn und beinhaltet bedeutende Daten wie Name, Geburtszeitpunkt, Geburtsstätte sowie die Auskünfte der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Standesamt Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Rosenheimer Straße 26
85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn


Mail:
standesamt@hoehenkirchen-siegertsbrunn.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Höhenkirchen-Siegertsbrunn Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Höhenkirchen-Siegertsbrunn Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Höhenkirchen-Siegertsbrunn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@hoehenkirchen-siegertsbrunn.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Höhenkirchen-Siegertsbrunn.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Höhenkirchen-Siegertsbrunn
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Geburtsurkunden in Deutschland stellen gesetzliche Dokumente, solche, die den Beleg über die Geburt einer Person liefern. Solche Dokumente enthalten relevante Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Personen, die in Höhenkirchen-Siegertsbrunn geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Höhenkirchen-Siegertsbrunn beantragen.

Nachfolgend finden Sie ein paar Grundlagen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der BRD müssen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt angemeldet werden. In der Regel besorgt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, hingegen dürfen ebenso die Eltern eigenständig die Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde stellt das Standesamtsbüro Höhenkirchen-Siegertsbrunn die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung verschiedenartige Formen von Geburtsurkunden, wie beispielsweise die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) oder die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Nutzung

Das Dokument dient als gesetzlicher Nachweis der Geburt und Identität eines Individuums. Das Dokument wird eingesetzt bei mannigfaltige Verwaltungszwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung an einer Schule.

Nachbestellung

Sofern die Urkunde verschwindet bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Höhenkirchen-Siegertsbrunn eine neue Urkunde ersuchen. Für diesen Zweck werden gewöhnlich persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, ferner die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es notwendig sein, die Geburtsurkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Höhenkirchen-Siegertsbrunn

Definition

Eine Verehelichung bildet eine erklärte, zumeist rechtlich zugestandene, gesicherte Basis einer Vereinigung beider Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Heirat beim Amt in Höhenkirchen-Siegertsbrunn erklären und die dafür unerlässlichen Nachweise. beziehen. Unbedingt müssen Sie selbst bei der Behörde in Höhenkirchen-Siegertsbrunn vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, darf dieser seinen Partner in geschriebener Form zu berechtigen. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Verlobten ab. Haben Sie nicht die gleichen Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem Amt Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die Voranmeldung der Trauung ist zwingend, damit das Amt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte kann deswegen viele Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für die Registration der Hochzeit wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück des Amtes. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu geschehen, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Abzüge gelten nicht!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Situationen können andere Belege vonnöten sein! Ihr Standesamt in Höhenkirchen-Siegertsbrunn informiert Sie gerne!

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Trauung. Da aber meist ein spezieller Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Höhenkirchen-Siegertsbrunn zu erkundigen, ob der erhoffte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit gebucht werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Preis für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.