Standesamt Goldkronach Geburtsurkunde

Auf dieser Seite finden Sie bedeutenden Informationen zur Standesamt Goldkronach Geburtsurkunde. Als amtliches Dokument bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Goldkronach offiziell die Geburt einer Person in Goldkronach und beinhaltet bedeutende Daten wie Vor- und Nachname, Geburtstag, Ort der Geburt sowie die Auskünfte der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Goldkronach

Standesamt Goldkronach
Marktplatz 2
95497 Goldkronach


Mail:
standesamt@goldkronach.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Goldkronach Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Goldkronach Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Goldkronach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@goldkronach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Goldkronach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Goldkronach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Goldkronach
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Goldkronach
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Goldkronach
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Goldkronach

Geburtsurkunden in Deutschland sind verbindliche Dokumente, solche, die den Nachweis über die Geburt einer Person liefern. Diese Papiere enthalten entscheidende Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Goldkronach geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Goldkronach eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Folgenden sind ein paar grundlegende Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In unserem Land sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. In der Regel besorgt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, dennoch dürfen gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich die Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt das Standesamt Goldkronach die Geburtsurkunde aus. Es sind vorhanden verschiedene Typen der Geburtsbescheinigungen, wie beispielsweise die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Nutzung

Die Urkunde dient als gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Die Urkunde wird verwendet für vielfältige administrative Zwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung in einer Schule.

Nachbestellung

Wenn die Urkunde verschwindet oder beschädigt wird, kann eine Person bei der Behörde in Goldkronach eine Ersatzurkunde ersuchen. Dafür werden gewöhnlich personenbezogene Daten und ein Ausweis, ebenso die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es geboten sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Goldkronach

Definition

Eine Verehelichung bildet eine bewiesene, meistens rechtens statthafte, verankerte Form eines Bündnisses zweier Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Vermählung beim Amt in Goldkronach erklären und die zu diesem Zweck erforderlichen Anträge und Urkunden beschaffen. Generell müssen Sie direkt im Goldkronach erscheinen. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, kann er seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu berechtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht gegenwärtig sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Trauung durchführen wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist vonnöten, damit das Amt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird deswegen viele Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Anmeldung der Eheschließung wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Mitteilung, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, bekommen die Verlobten ein Dokument des jeweiligen Standesamts. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original abgegeben werden, Kopien können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Unter besonderen Umständen können weitere Papiere unerlässlich sein! Ihr Amt in Goldkronach beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Eheschließung. Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber oft ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Trauung registriert werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der erforderlichen Papiere Zeit kosten kann.

Kosten

Der Beitrag für die Überprüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Goldkronach

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Oberfranken

Kreis
Bayreuth

Höhe
443 m ü. NHN

Fläche
30,68 km2

Einwohner
3444 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
112 Einwohner je km2

Postleitzahl
95497

Vorwahl
09273

KFZ Kennzeichen
BT, EBS, ESB, KEM, MÜB, PEG

Gemeindeschlüssel
09 4 72 143

Landesportal

Landesportal
Bayern

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

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Stadtverwaltung Standesamt

Goldkronach

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