Standesamt Fürstenzell Geburtsurkunde

An dieser Stelle finden Sie jegliche Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Fürstenzell. Als staatliches Zeugnis bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Fürstenzell offiziell die Geburt einer Person in Fürstenzell und beinhaltet zentrale Daten wie Personenname, Geburtstag, Geburtsstätte sowie die Angaben der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Fürstenzell

Standesamt Fürstenzell
Postfach 1030
94079 Fürstenzell


Mail:
standesamt@fuerstenzell.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Standesamt Fürstenzell Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Fürstenzell Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Fürstenzell vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@fuerstenzell.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Fürstenzell.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Fürstenzell

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Fürstenzell
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Fürstenzell
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Fürstenzell
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Fürstenzell

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als amtliche Dokumente, welche Dokumente den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Dokumente enthalten bedeutsame Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgestellt, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Wenn die beurkundete Person in Fürstenzell geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Fürstenzell eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier einige verschiedene Grundlagen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. In der Regel verrichtet das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, hingegen dürfen ebenso die Eltern persönlich ihre Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert das Amt Fürstenzell das Dokument aus. Man unterscheidet variantenreiche Kategorien von Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) und die zertifizierte Kopie aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Das Dokument fungiert als amtlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Menschen. Die Urkunde wird benötigt bei diverse Verwaltungszwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung in einer Schule.

Nachbestellung

Falls die Urkunde verloren geht bzw. beschädigt wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Fürstenzell eine Ersatzurkunde bitten. Für diesen Zweck werden meistens persönliche Angaben und eine Identifikation, ferner die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es geboten sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Fürstenzell

Definition

Eine Trauung benennt eine dokumentierte, meistens legitim geregelte, gestärkte Basis einer Beziehung zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Eheschließung beim Standesamt in Fürstenzell einleiten und die hierfür notwendigen Anträge und Urkunden holen. Auf jeden Fall müssen Sie eigenhändig beim Amt in Fürstenzell auftauchen. Ist einer der beiden nicht gegenwärtig, kann dieser, die andere Person schriftlich zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Amt für die Registration der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist vonnöten, damit das Amt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss deswegen viele Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Registration der Heirat bindend. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originaldokumente abgegeben werden, Nachbildungen sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderer Lage können weitere Unterlagen relevant sein! Ihr Standesamt in Fürstenzell beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Normalerweise gelten keine Fristen für die Anmeldung der Eheschließung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Trauung erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Fürstenzell zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Trauung registriert werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Besorgung der erforderlichen Urkunden Zeit benötigen wird.

Kosten

Der Beitrag für die Ermittlung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.