Standesamt Schwandorf

Anschrift

Standesamt Schwandorf
Spitalgarten 1
92421 Schwandorf


Mail:
standesamt@schwandorf.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schwandorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@schwandorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schwandorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schwandorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind offizielle Dokumente, solche, die den Zeugnis über die Geburt einer Person präsentieren. Diese Dokumente enthalten bedeutsame Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgegeben, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Personen, die in Schwandorf geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Schwandorf beantragen.

Im Folgenden sind einige wenige Grundlagen betreffend Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. In der Regel übernimmt die Klinik oder die Hebamme diesen Vorgang, aber können gleichermaßen die Mütter und Väter selbst ihre Geburt registrieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt präsentiert die Behörde in Schwandorf das Dokument aus. Es stehen zur Verfügung verschiedenartige Versionen von Geburtsurkunden, so wie die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Nutzung

Das Dokument dient wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird benötigt zu unterschiedliche administrative Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Falls einmal das Dokument abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, kann man bei der Behörde in Schwandorf eine Ersatzurkunde beantragen. Für diesen Zweck benötigt man in der Regel personenbezogene Daten und ein Ausweis, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es notwendig sein, das Dokument hierzulande legalisieren zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schwandorf

Definition

Eine Vermählung definiert eine anerkannte, vorwiegend rechtens statthafte, untermauerte Form eines Beisammenseins zweier Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt Schwandorf aufnehmen und die hierfür notwendigen Papiere erhalten. Grundsätzlich müssen Sie selbst beim Standesamt Schwandorf auftreten. Ist einer der Zweien verhindert, kann er seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten erklärt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Verehelichung befugt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Standesamt Sie die Vermählung registrieren wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Amt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss deswegen mehrere Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Aufnahme der Trauung amtlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Für die Mitteilung dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen als Originaldokumente vorliegen, nicht Originale sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Im gesondereten Sachverhalt können andersartige Unterlagen unerlässlich sein! Das Standesamt in Schwandorf stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Normalerweise bestehen keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Üblicherweise gelten keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein bestimmter Hochzeitstermin erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Schwandorf zu erkundigen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der notwendigen Dokumente Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Kosten zur Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Schwandorf

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Oberpfalz

Kreis
Schwandorf

Höhe
366 m ü. NHN

Fläche
123,8 km2

Einwohner
29.254 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
236 Einwohner je km2

Postleitzahl
92421

Vorwahl
09431

KFZ Kennzeichen
SAD, BUL, NAB, NEN, OVI, ROD

Gemeindeschlüssel
09 3 76 161

Landesportal

Landesportal
Bayern

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Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

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