Standesamt Emmering (LK Fürstenfeldbruck)

Anschrift

Standesamt Emmering (LK Fürstenfeldbruck)
Amperstraße 11a
82275 Emmering


Mail:
standesamt@emmering-lk-fuerstenfeldbruck.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Emmering (LK Fürstenfeldbruck) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@emmering-lk-fuerstenfeldbruck.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Emmering (LK Fürstenfeldbruck).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Emmering (LK Fürstenfeldbruck)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person erbringen. Solche Papiere enthalten wichtige Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erstellt, die in charge of Registrierung von Eheschließungen sind. Wenn die beurkundete Person in Emmering (LK Fürstenfeldbruck) geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Emmering (LK Fürstenfeldbruck) eine Geburtsurkunde beantragen.

Anbei ein paar generelle Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik sollen Neugeborene in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt gemeldet werden. Normalerweise führt aus das Krankenhaus oder die Hebamme diese Aufgabe, trotzdem können auch die Mütter und Väter eigenständig die Geburt einreichen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt präsentiert das Amt Emmering (LK Fürstenfeldbruck) die Urkunde aus. Es bieten sich verschiedenartige Arten der Geburtsdokumenten, so wie die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Kopie aus dem Geburtsregister.

Einsatz

Das Dokument dient als gesetzlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird verwendet zu unterschiedliche Verwaltungszwecke, wie etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Falls die Urkunde verschwindet bzw. unbrauchbar wird, kann eine Person beim zuständigen Standesamtsbüro Emmering (LK Fürstenfeldbruck) eine Duplikaturkunde ersuchen. Dafür sind erforderlich meistens persönliche Angaben und ein Identitätsnachweis, zusätzlich die Begleichung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es nötig sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Emmering (LK Fürstenfeldbruck)

Definition

Eine Hochzeit benennt eine dokumentierte, meistens rechtens geregelte, belegte Form eines Verbunds mehrerer Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Verehelichung bei der Behörde in Emmering (LK Fürstenfeldbruck) erklären und die hierbei wichtigen Dokumente holen. Auf jeden Fall müssen Sie eigenhändig beim Amt in Emmering (LK Fürstenfeldbruck) antreten. Ist einer der beiden verhindert, ist es ihm gestattet den anderen schriftlich ermächtigen. Allenfalls, wenn die Paare, aus entscheidendem Anlass nicht in Emmering (LK Fürstenfeldbruck) sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Stadtbüro für die Registration der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Existieren ungleiche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Eheschließung aufnehmen wollen.

Die Anmeldung der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Amt einordnen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter kann deswegen mehrere Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Registration der Eheschließung rechtskräftig. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, bekommen die Verlobten eine Mitteilung der Behörde. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen als Originaldokumente dem Stadtamt vorgelegt werden, Nachbildungen sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Situationen können andere Belege wichtig sein! Das Hochzeitsamt in Emmering (LK Fürstenfeldbruck) stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Üblicherweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meistens ein bestimmter Hochzeitstermin erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Emmering (LK Fürstenfeldbruck) zu informieren, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Außerdem ist zu bedenken, dass die Beschaffung der erforderlichen Papiere Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.