Standesamt Hausen (Oberfranken) Geburtsurkunde

Auf dieser Seite finden Sie sämtliche Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Hausen (Oberfranken). Als offizielles Schriftstück bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Hausen (Oberfranken) amtlich die Geburt einer Person in Hausen (Oberfranken) und beinhaltet entscheidende Daten wie Vor- und Nachname, Geburtstag, Geburtsort sowie die Angaben der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Hausen (Oberfranken)

Standesamt Hausen (Oberfranken)
Heroldsbacher Straße 51
91353 Hausen


Mail:
standesamt@hausen-oberfranken.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Hausen (Oberfranken) Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Hausen (Oberfranken) Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Hausen (Oberfranken) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@hausen-oberfranken.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Hausen (Oberfranken).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Hausen (Oberfranken)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Hausen (Oberfranken)
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Hausen (Oberfranken)
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Hausen (Oberfranken)
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Hausen (Oberfranken)

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als rechtsgültige Dokumente, solche, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Dokumente enthalten entscheidende Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erteilt, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Hausen (Oberfranken) geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Hausen (Oberfranken) eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier sind einige grundlegende Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene in einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. Meistens tätigt die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, aber dürfen auch die Mütter und Väter selbst die Geburt erfassen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde stellt das Amt Hausen (Oberfranken) die Geburtsurkunde aus. Es existieren variantenreiche Sorten der Geburtsurkunden, etwa die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) sowie die amtliche Abschrift vom Geburtenregister.

Gebrauch

Das Dokument fungiert wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Individuums. Sie wird gebraucht für diverse bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Sofern die Geburtsurkunde verloren geht beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich man bei der Behörde in Hausen (Oberfranken) eine Ersatzurkunde bitten. Für diesen Zweck benötigt man meistens persönliche Angaben und ein Nachweis der Identität, ebenso die Zahlung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Hausen (Oberfranken)

Definition

Eine Trauung bezeichnet eine bewiesene, vorwiegend legitim rechtmäßige, gestärkte Begründung eines Verbunds von paarigen Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen können die Trauung bei der Behörde in Hausen (Oberfranken) aufnehmen und die zu diesem Zweck wichtigen Nachweise. besorgen. Prinzipiell müssen Sie eigenhändig beim Amt in Hausen (Oberfranken) vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Bestehen ungleiche Wohnplätze, können Sie auswählen bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist unerlässlich, damit das Amt prüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte wird deswegen viele Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für das Recht der Heirat rechtskräftig. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, bekommen die Verlobten ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht zu geschehen, ansonsten ist ein erneutes Einleitungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung eingereicht werden, Fotokopien sind nicht gestattet!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen können weitere Schreiben erforderlich sein! Ihr Standesamt in Hausen (Oberfranken) stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Üblicherweise gibt es keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Normalerweise bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Trauung. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zusätzlich sollte beachtet werden dass die Beschaffung der zwingenden Unterlagen zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Abgabe für die Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.