Standesamt Burgpreppach Geburtsurkunde

Auf unserem Portal finden Sie alle Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Burgpreppach. Als offizielle Urkunde bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Burgpreppach offiziell die Geburt einer Person in Burgpreppach und beinhaltet zentrale Daten wie Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Ort der Geburt sowie die Informationen der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Burgpreppach

Standesamt Burgpreppach
Obere Sennigstraße 4
97461 Hofheim i.UFr.


Mail:
standesamt@burgpreppach.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Burgpreppach Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Burgpreppach Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Burgpreppach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@burgpreppach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Burgpreppach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Burgpreppach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Burgpreppach
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Burgpreppach
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Burgpreppach
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Burgpreppach

Geburtsurkunden in Deutschland stellen offizielle Dokumente, welche den über die Geburt einer Person erbringen. Diese Unterlagen enthalten relevante Informationen wie etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern erteilt, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Burgpreppach geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Burgpreppach eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachfolgend finden Sie zahlreiche Basisinformationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. Üblicherweise führt aus das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, jedoch dürfen gleichermaßen die Eltern selbst ihre Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist erteilt die Behörde in Burgpreppach die Geburtsurkunde aus. Es stehen zur Verfügung verschiedene Kategorien der Geburtsbescheinigungen, etwa die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für die Verwendung im Ausland) und die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Nutzung

Die Geburtsurkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Menschen. Das Dokument wird gebraucht für vielfältige administrative Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Wenn die Geburtsurkunde abhandenkommt oder beschädigt wird, kann jemand bei der Behörde in Burgpreppach eine Duplikaturkunde anfordern. Zu diesem Zweck benötigt man normalerweise persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, und auch die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es erforderlich sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Burgpreppach

Definition

Eine Heirat bildet eine amtliche, vorwiegend juristisch geregelte, verankerte Grundlage einer Beziehung zweier Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Vermählung beim Standesamt in Burgpreppach anzeigen und die zu diesem Zweck notwendigen Unterlagen zu besorgen. Auf jeden Fall müssen Sie selbst im Burgpreppach vorbei kommen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt seinen Partner schriftlich zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Anlass nicht in Burgpreppach sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat registrieren wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist erforderlich, damit das Standesamt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss dazu ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Eintragung der Heirat bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entstanden sind. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden eine Mitteilung vom Standesamt. Die Eheschließung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original vorgelegt werden, Replikate werden nicht anerkannt!

Anderssprachige Dokumente werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In gesonderten Fällen können andersartige Unterlagen gewünscht sein! Ihr Trauamt in Burgpreppach klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Trauung. Da aber meistens ein gewisser Hochzeitstermin erwartet wird, wird empfohlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Besorgung der erforderlichen Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Abgabe für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.