Standesamt Erbendorf Geburtsurkunde

Auf unserem Portal finden Sie relevanten Informationen zur Standesamt Erbendorf Geburtsurkunde. Als behördliches Papier bestätigt die Standesamt Erbendorf Geburtsurkunde gesetzlich die Geburt einer Person in Erbendorf und beinhaltet wichtige Daten wie Vor- und Nachname, Tag der Geburt, Geburtsort sowie die Daten der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Erbendorf

Standesamt Erbendorf
Bräugasse 4
92681 Erbendorf


Mail:
standesamt@erbendorf.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Standesamt Erbendorf Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Erbendorf Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Erbendorf vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@erbendorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Erbendorf.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Erbendorf

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Erbendorf
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Erbendorf
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Erbendorf
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Erbendorf

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren rechtsgültige Dokumente, die den Dokumentation über die Geburt einer Person bereitstellen. Diese Papiere enthalten entscheidende Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern bereitgestellt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen sind. Personen, die in Erbendorf geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Erbendorf beantragen.

Nachstehend sind zahlreiche grundlegende Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In unserem Land sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Gewöhnlich tätigt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, aber können gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig die Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist stellt das Amt Erbendorf die Geburtsurkunde aus. Es existieren verschiedene Versionen der Geburtsurkunden, wie beispielsweise die übliche Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde fungiert wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Individuums. Die Urkunde wird gebraucht zu vielfältige administrative Zwecke, unter anderem bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Einschreibung in einer Schule.

Nachbestellung

Falls das Dokument verschwindet oder unbrauchbar wird, ist es möglich man beim Standesamt Erbendorf eine Ersatzurkunde beantragen. Zu diesem Zweck werden in der Regel persönliche Daten sowie eine Identifikation, und auch die Zahlung der fälligen Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Erbendorf

Definition

Eine Vermählung beschreibt eine anerkannte, meistens rechtlich zulässige, belegte Erklärung eines Beisammenseins zweier zusammengehörender Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Trauung beim Standesamt Erbendorf einleiten und die zu diesem Zweck notwendigen Dokumente besorgen. Für gewöhnlich müssen Sie direkt beim zuständigen Amt in Erbendorf auftreten. Ist einer der Zweien nicht gegenwärtig, kann er den anderen in geschriebener Form zu legimitieren. Gegebenenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund nicht vor Ort in Erbendorf antreten können, kann die Eheschließung schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Existieren ungleiche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Eheschließung ist zwingend, sodass das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird in Folge dessen viele Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Aufnahme der Eheschließung verbindlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein erneutes Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originalausgaben dem Stadtamt vorgelegt werden, Abzüge reichen nicht aus !

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen können weitere Dokumente wichtig sein! Ihr Trauamt in Erbendorf klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Hochzeit. Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Verehelichung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Trauung als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Erbendorf zu erkundigen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Des Weiteren darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Einholung der benötigten Nachweise etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr zur Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten Erbendorf

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Oberpfalz

Kreis
Tirschenreuth

Höhe
506 m ü. NHN

Fläche
67,56 km2

Einwohner
5022 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
74 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl
09682

KFZ Kennzeichen
TIR, KEM

Gemeindeschlüssel
09 3 77 116

Landesportal

Landesportal
Bayern

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Stadtgeschichte Standesamt

Stadtgeschichte

Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Erbendorf auf Wikipedia.

Stadtverwaltung Standesamt

Erbendorf

Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Erbendorf.

Wegweiser:

Weitere Standesämter in Bayern: