Standesamt Untersiemau Geburtsurkunde

An dieser Stelle finden Sie jegliche Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Untersiemau. Als staatliches Zeugnis bestätigt die Standesamt Untersiemau Geburtsurkunde gesetzlich die Geburt einer Person in Untersiemau und beinhaltet zentrale Daten wie Bezeichnung, Tag der Geburt, Geburtsort sowie die Informationen der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Untersiemau

Standesamt Untersiemau
Rathausplatz 3
96253 Untersiemau


Mail:
standesamt@untersiemau.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Untersiemau Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Untersiemau Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Untersiemau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@untersiemau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Untersiemau.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Untersiemau

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Untersiemau
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Untersiemau
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Untersiemau
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Untersiemau

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als gesetzliche Dokumente, die den Dokumentation über die Geburt einer Person liefern. Solche Dokumente enthalten entscheidende Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Behörden herausgegeben, die für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Untersiemau geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Untersiemau eine Geburtsurkunde beantragen.

Hier sind einige wenige generelle Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik müssen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt registriert werden. In der Regel erledigt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, dennoch können ebenso die Eltern selbst ihre Geburt deklarieren.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist präsentiert die Behörde in Untersiemau die Urkunde aus. Es stehen zur Verfügung mannigfaltige Sorten von Geburtsnachweisen, so wie die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) oder die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendung

Die Urkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Individuums. Sie wird benötigt für mannigfaltige Verwaltungszwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Schule.

Nachbestellung

Im Falle, dass die Geburtsurkunde verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, kann eine Person bei der Behörde in Untersiemau eine Ersatzurkunde bitten. Zu diesem Zweck sind erforderlich in der Regel persönliche Angaben und ein Ausweis, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Untersiemau

Definition

Eine Vermählung benennt eine behördliche, gewöhnlich rechtens statthafte, belegte Kennzeichung einer Beziehung zweier Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Verehelichung beim Standesamt Untersiemau aufnehmen und die hierfür relevanten Anträge und Urkunden beschaffen. Grundsätzlich sollten Sie eigenhändig im Untersiemau vorbei kommen. Ist eine der Personen nicht verfügbar ist dieser befugt seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Amt für die Durchführung der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Existieren unterschiedliche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welchem Standesamt Sie die Hochzeit durchführen wollen.

Die vorzeitige Meldung der Ehevereinigung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter muss in Folge dessen eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist lediglich für die Einschreibung der Trauung bindend. Die Trauung kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Bekanntgabe im Amt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erhalten die Eheschließenden ein Schriftstück vom Standesamt. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein neues Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen mit Beglaubigung der Behörde vorliegen, nicht Originale gelten nicht!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Unter besonderen Umständen können weitere Unterlagen gefordert sein! Das Hochzeitsamt in Untersiemau ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Grundsätzlich existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Normalerweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Da aber oft ein konkreter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Untersiemau schlauzumachen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Beschaffung der benötigten Papiere zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.