Standesamt Schönau a.Königssee Geburtsurkunde

Auf unserem Portal finden Sie wichtigen Informationen zur Standesamt Schönau a.Königssee Geburtsurkunde. Als behördliches Papier bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Schönau a.Königssee gesetzlich die Geburt einer Person in Schönau a.Königssee und beinhaltet relevante Daten wie Name, Tag der Geburt, Ort der Geburt sowie die Details der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Schönau a.Königssee

Standesamt Schönau a.Königssee
Rathausplatz 1
83471 Schönau a.Königssee


Mail:
standesamt@schoenau-a-koenigssee.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Schönau a.Königssee Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Schönau a.Königssee Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Schönau a.Königssee vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@schoenau-a-koenigssee.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Schönau a.Königssee.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Schönau a.Königssee

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Schönau a.Königssee
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Schönau a.Königssee
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Schönau a.Königssee
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Schönau a.Königssee

Geburtsurkunden in Deutschland bilden gesetzliche Dokumente, diejenigen, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Unterlagen enthalten zentrale Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden ausgegeben, die in charge of Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Schönau a.Königssee geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Schönau a.Königssee eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Folgenden sind ein paar grundlegende Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In unserem Land sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. Meistens übernimmt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, hingegen können auch die Eltern persönlich ihre Geburt erfassen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert das Standesamt Schönau a.Königssee die Geburtsurkunde aus. Man unterscheidet variantenreiche Kategorien der Geburtsurkunden, wie beispielsweise die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für die Verwendung im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Die Urkunde fungiert wie offizieller Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Sie wird gebraucht zu verschiedene Verwaltungszwecke, wie etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Falls die Geburtsurkunde verloren geht oder unbrauchbar wird, kann eine Person beim Standesamt Schönau a.Königssee eine Ersatzurkunde beantragen. Dafür sind erforderlich meistens persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, ferner die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Unter Umständen kann es nötig sein, die Urkunde hierzulande anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Schönau a.Königssee

Definition

Eine Heirat bestimmt eine anerkannte, überwiegend rechtens zulässige, belegte Kennzeichung einer Verbindung beider Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Verehelichung beim Standesamt Schönau a.Königssee erklären und die dazu erforderlichen Dokumente erhalten. Auf jeden Fall sollten Sie eigenhändig beim Amt in Schönau a.Königssee antreten. Ist eine der Personen verhindert, kann er den anderen durch eine Vollmacht ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus entscheidendem Anlass nicht vor Ort in Schönau a.Königssee antreten können, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung ist zwingend, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter muss dazu ein paar Fragen an die Heiratswilligen stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für das Recht der Hochzeit rechtskräftig. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Kontrolle der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten ergeben haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Schreiben zu erfolgen, sonst ist ein neues Einleitungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen im Original dem Stadtamt vorgelegt werden, Replikate sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Schreiben notwendig sein! Das Amt in Schönau a.Königssee berät Sie gerne.

Fristen

Üblicherweise gelten keine Fristen für die Voranmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Trauung erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Außerdem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Einholung der zwingenden Papiere Zeit kosten kann.

Kosten

Der Beitrag für die Überprüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.