Standesamt Kitzingen

Anschrift

Standesamt Kitzingen
Kaiserstraße 13/15
97318 Kitzingen


Mail:
standesamt@kitzingen.info

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kitzingen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@kitzingen.info

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kitzingen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Kitzingen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind gesetzliche Dokumente, diejenigen, die den Bestätigung über die Geburt einer Person erbringen. Solche Dokumente enthalten signifikante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Das Standesamt Kitzingen ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Kitzingen geboren sind.

Hier einige einige grundlegende Informationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. In der Praxis tätigt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, trotzdem dürfen auch die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt melden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde liefert die Behörde in Kitzingen das Dokument aus. Man unterscheidet diverse Formen von Geburtsurkunden, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) sowie die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde dient als offizieller Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Menschen. Das Dokument wird zu diverse administrative Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Falls einmal die Geburtsurkunde verloren geht oder beschädigt wird, kann jemand bei der Behörde in Kitzingen eine Ersatzurkunde bitten. Dafür werden normalerweise persönliche Angaben und eine Identifikation, und auch die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Kitzingen

Definition

Eine Verehelichung bestimmt eine begründete, überwiegend juristisch erlaubte, festgemachte Begründung einer Vereinigung zweier Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Verehelichung beim Amt in Kitzingen erklären und die hierbei wichtigen Anträge und Urkunden erhalten. Prinzipiell müssen Sie eigenhändig beim Amt in Kitzingen auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar kann er dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief ermächtigen. Unüblicherweise wenn die Heiratswilligen, aus essenziellem Anlass nicht in Kitzingen sind, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Vertreter ausgeführt werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Verehelichung berechtigt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Trauung anmelden wollen.

Die rechtzeitige Meldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtmitarbeiter kann in Folge dessen viele Fragen an das Paar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist schließlich nur für das Recht der Heirat amtlich. Die Ehe kann von jedem Stadestamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden ergeben haben. Über die Meldung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht des jeweiligen Standesamts. Die Eheschließung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, ferner ist ein erneutes Anmeldeverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalausgaben vorgelegt werden, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Fällen können weitere Schreiben notwendig sein! Ihr Hochzeitsamt in Kitzingen berät Sie gerne.

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein spezieller Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Kitzingen schlauzumachen, ob der Wunschtermin frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Aufbringung der zwingenden Nachweise Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.

Basisdaten Kitzingen

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Unterfranken

Kreis
Kitzingen

Höhe
205 m ü. NHN

Fläche
46,99 km2

Einwohner
22.429 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
477 Einwohner je km2

Postleitzahl
97318

Vorwahl
09321

KFZ Kennzeichen
KT

Gemeindeschlüssel
09 6 75 141

Landesportal

Landesportal
Bayern

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Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

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