Standesamt Attenkirchen Geburtsurkunde

An dieser Stelle finden Sie umfassende Informationen zur Standesamt Attenkirchen Geburtsurkunde. Als offizielle Urkunde bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Attenkirchen formell die Geburt einer Person in Attenkirchen und beinhaltet wichtige Daten wie Name, Tag der Geburt, Geburtsort sowie die Angaben der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Attenkirchen

Standesamt Attenkirchen
Rathausplatz 1
85406 Zolling


Mail:
standesamt@attenkirchen.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Attenkirchen Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Attenkirchen Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Attenkirchen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@attenkirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Attenkirchen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Attenkirchen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Attenkirchen
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Attenkirchen
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Attenkirchen
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Attenkirchen

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtliche Dokumente, die den Zeugnis über die Geburt einer Person verschaffen. Solche Unterlagen enthalten signifikante Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Behörden herausgegeben, die für die Registrierung von Sterbefällen sind. Personen, die in Attenkirchen geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Attenkirchen beantragen.

Nachfolgend finden Sie mehrere grundlegende Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In diesem Land sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt registriert werden. In der Regel tätigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diese Pflicht, jedoch dürfen ebenso die Eltern selbst ihre Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt erteilt das Amt Attenkirchen die Geburtsurkunde aus. Es bieten sich verschiedenartige Kategorien der Geburtsdokumenten, etwa die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Das Dokument fungiert als amtlicher Nachweis der Entbindung und Identität eines Menschen. Das Dokument wird verwendet bei vielfältige Verwaltungszwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Falls das Dokument verschwindet bzw. beschädigt wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Attenkirchen eine Duplikaturkunde beantragen. Für diesen Zweck benötigt man in der Regel persönliche Daten sowie ein Identitätsnachweis, ebenso die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es erforderlich sein, die Geburtsurkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Attenkirchen

Definition

Eine Verehelichung verdeutlicht eine dokumentierte, vorwiegend legitim statthafte, untermauerte Erklärung eines Verbunds beider Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Verehelichung beim Amt in Attenkirchen erklären und die zu diesem Zweck unerlässlichen Unterlagen zu besorgen. Für gewöhnlich müssen Sie persönlich beim zuständigen Amt in Attenkirchen auftauchen. Ist einer der Zweien verhindert, ist dieser befugt den anderen mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht in Attenkirchen sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Hochzeit befugt ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Vermählung anmelden wollen.

Die Voranmeldung der Trauung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte wird dazu eine Reihe von Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist ausschließlich für die Aufnahme der Hochzeit verbindlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt in Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Kontrolle der Ehevoraussetzungen durch das Standesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten getan haben. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung vom Standesamt. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht zu erfolgen, ferner ist ein wiederholtes Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Dokumente müssen im Original vorgelegt werden, Fotokopien reichen nicht aus !

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderer Lage können weitere Dokumente wichtig sein! Das Hochzeitsamt in Attenkirchen stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Allgemeinen gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Normalerweise gibt es keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Da aber oft ein bestimmter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Attenkirchen zu erkundigen, ob der gewünschte Termin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Weiters ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der zwingenden Nachweise Zeit kosten kann.

Kosten

Der Beitrag für die Ermittlung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.