Standesamt Euerbach

Anschrift

Standesamt Euerbach
Rathausplatz 1
97502 Euerbach


Mail:
standesamt@euerbach.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Euerbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@euerbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Euerbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Euerbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland bilden offizielle Dokumente, diejenigen, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person geben. Diese Unterlagen enthalten wichtige Informationen etwa den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgehändigt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Euerbach ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Euerbach geboren sind.

Anbei zahlreiche allgemeine Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

Hierzulande sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. Normalerweise führt aus die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, hingegen können auch die Mütter und Väter selbst die Geburt anmelden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt überreicht die Behörde in Euerbach die Urkunde aus. Es bieten sich verschiedene Kategorien von Geburtsbescheinigungen, wie zum Beispiel die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) und die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Verwendung

Das Dokument dient als offizieller Nachweis der Geburt und Identität eines Menschen. Das Dokument wird bei diverse bürokratische Zwecke, wie beispielsweise bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung bei einer Bildungseinrichtung.

Ersatzbeschaffung

Sofern die Urkunde verloren geht bzw. unbrauchbar wird, kann jemand beim Standesamt Euerbach einen Ersatz bitten. Hierfür benötigt man in der Regel personenbezogene Daten und eine Identifikation, zusätzlich die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen mag es notwendig sein, das Dokument hierzulande offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Euerbach

Definition

Eine Ehe bestimmt eine dokumentierte, überwiegend gerecht erlaubte, untermauerte Bestätigung einer Beziehung von zwei Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sollten die Vermählung beim Standesamt Euerbach anzeigen und die hierbei relevanten Dokumente beschaffen. Auf jeden Fall sollten Sie persönlich bei der Behörde in Euerbach antreten. Ist eine der Personen nicht vor Ort, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus wichtigem Anlass nicht vor Ort in Euerbach antreten können, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch einen Bevollmächtigten ausgeführt werden.

Welches Amt für die Eintragung der Eheschließung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Existieren unterschiedliche Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat registrieren wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist zwingend, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheverbot entgegensteht. Der Bearbeiter wird hierfür mehrere Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Aufnahme der Verehelichung bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhalten die Verlobte eine Mitteilung der Behörde. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Schreiben stattzufinden, ferner ist ein neues Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originaldokumente vorliegen, Fotokopien reichen nicht aus !

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Situationen können weitere Schreiben wichtig sein! Ihr Standesamt in Euerbach klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Normalerweise bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Im Allgemeinen existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meist ein gewisser Termin für die Hochzeit erwartet wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Euerbach zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Besorgung der benötigten Urkunden Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Abgabe für die Prüfung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.