Standesamt Bischofsgrün Geburtsurkunde

An dieser Stelle finden Sie wichtigen Informationen zur Standesamt Bischofsgrün Geburtsurkunde. Als offizielle Urkunde bestätigt die Standesamt Bischofsgrün Geburtsurkunde gesetzlich die Geburt einer Person in Bischofsgrün und beinhaltet entscheidende Daten wie Vor- und Nachname, Geburtszeitpunkt, Geburtsstätte sowie die Auskünfte der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Bischofsgrün

Standesamt Bischofsgrün
Jägerstraße 9
95493 Bischofsgrün


Mail:
standesamt@bischofsgruen.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Bischofsgrün Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Bischofsgrün Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bischofsgrün vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@bischofsgruen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bischofsgrün.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Bischofsgrün

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Bischofsgrün
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Bischofsgrün
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Bischofsgrün
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Bischofsgrün

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtsgültige Dokumente, die den Beleg über die Geburt einer Person geben. Solche Dokumente enthalten bedeutsame Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsnachweise werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgegeben, die für die Registrierung von Eheschließungen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Bischofsgrüngeborene Personen beim Standesamt Bischofsgrün zu beantragen.

Hier einige ein paar allgemeinen Fakten hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

Hierzulande sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Normalerweise tätigt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, allerdings können auch die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt gibt das Standesamt Bischofsgrün das Dokument aus. Man unterscheidet unterschiedliche Formen von Geburtsurkunden, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) und die beglaubigte Abschrift vom Geburtenregister.

Einsatz

Die Urkunde fungiert als amtlicher Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Das Dokument wird verwendet für unterschiedliche bürokratische Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Nachbestellung

Falls das Dokument verschwindet bzw. unbrauchbar wird, kann jemand beim Standesamt Bischofsgrün eine neue Urkunde ersuchen. Zu diesem Zweck benötigt man üblicherweise persönliche Daten und eine Identifikation, ebenso die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Bischofsgrün

Definition

Eine Trauung benennt eine begründete, gewöhnlich legitim rechtmäßige, gestärkte Kennzeichung einer Bindung von zwei Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen müssen die Verehelichung beim Standesamt in Bischofsgrün anmelden und die zu diesem Zweck unerlässlichen Dokumente erhalten. Unbedingt müssen Sie offiziell beim zuständigen Amt in Bischofsgrün auftreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten schriftlich zu legimitieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus essenziellem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welche Behörde für die Anmeldung der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit voranmelden wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit ist zwingend, sodass das Standesamt sehen kann, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird deswegen ein paar Fragen an die Verlobten richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Einschreibung der Hochzeit bindend. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Ehewilligen entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehindernis vorliegt, erlangt die Heiratswilligen ein Schreiben des Amtes. Die Hochzeit hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Aufnahmeverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originaldokumente vorgelegt werden, Replikate gelten nicht!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In expliziten Fällen können andere Belege erforderlich sein! Ihr Standesamt in Bischofsgrün beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Eheschließung. Im Allgemeinen existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Hochzeit. Da aber meist ein spezieller Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Bischofsgrün zu informieren, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem sollte beachtet werden dass die Einholung der notwendigen Unterlagen zeitlastig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.