Standesamt Egling a.d.Paar Geburtsurkunde

In diesem Bereich finden Sie wesentlichen Informationen zur Standesamt Egling a.d.Paar Geburtsurkunde. Als behördliches Papier bestätigt die Standesamt Egling a.d.Paar Geburtsurkunde verbindlich die Geburt einer Person in Egling a.d.Paar und beinhaltet relevante Daten wie Name, Geburtstag, Geburtsstätte sowie die Auskünfte der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Egling a.d.Paar

Standesamt Egling a.d.Paar
Hauptstraße 31
86492 Egling a.d.Paar


Mail:
standesamt@egling-a-d-paar.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Egling a.d.Paar Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Egling a.d.Paar Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Egling a.d.Paar vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@egling-a-d-paar.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Egling a.d.Paar.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Egling a.d.Paar

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Egling a.d.Paar
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Egling a.d.Paar
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Egling a.d.Paar
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Egling a.d.Paar

Geburtsurkunden in Deutschland bilden verbindliche Dokumente, welche den Dokumentation über die Geburt einer Person geben. Solche Unterlagen enthalten wichtige Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern bereitgestellt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen sind. Wenn die beurkundete Person in Egling a.d.Paar geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Egling a.d.Paar eine Geburtsurkunde beantragen.

Nachfolgend finden Sie verschiedene Basisinformationen über Geburtsurkunden in Deutschland:

Anmeldung der Geburt

In diesem Land sollen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamtsbüro angemeldet werden. Generell besorgt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, dennoch können ebenso die Eltern eigenständig die Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde präsentiert das Standesamt Egling a.d.Paar die Urkunde aus. Es stehen zur Verfügung verschiedene Formen der Geburtsdokumenten, wie beispielsweise die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Einsatz

Die Urkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Menschen. Sie wird eingesetzt für verschiedene administrative Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Sollte das Dokument abhandenkommt oder beschädigt wird, ist es möglich man beim zuständigen Amt Egling a.d.Paar eine neue Urkunde bitten. Dafür werden in der Regel personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, ferner die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

Für in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es erforderlich sein, die Urkunde in Deutschland offiziell anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Egling a.d.Paar

Definition

Eine Ehe bildet eine bewiesene, vorwiegend juristisch legale, verankerte Form einer Verbindung zweier zusammengehörender Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Heirat beim Standesamt in Egling a.d.Paar erklären und die hierbei notwendigen Dokumente holen. Generell sollten Sie selber beim Standesamt Egling a.d.Paar auftauchen. Ist einer der Verlobten nicht gegenwärtig, kann dieser, seinen Partner schriftlich zu berechtigen. Allenfalls, wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine vertretende Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Gibt es ungleiche Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Heirat registrieren wollen.

Die Anmeldung der Eheschließung ist vonnöten, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss hierfür einige Fragen an die Verlobten stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Anmeldung der Trauung bindend. Die Heirat kann in jedem Standesamt in Deutschland geschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für eine Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Heirat hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ferner ist ein erneutes Aufnahmeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Anforderungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalfassungen abgegeben werden, Abzüge werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderer Lage können andersartige Nachweise erforderlich sein! Ihr Standesamt in Egling a.d.Paar ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Registrierung der Verehelichung. Im Normalfall gibt es keine Fristen für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meist ein spezieller Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Egling a.d.Paar schlauzumachen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Eheschließung angemeldet werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der benötigten Urkunden zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Die Gebühr für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.