Standesamt Langenbach (Bayern) Geburtsurkunde

In diesem Bereich finden Sie jegliche Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Langenbach (Bayern). Als behördliches Papier bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Langenbach (Bayern) offiziell die Geburt einer Person in Langenbach (Bayern) und beinhaltet zentrale Daten wie Bezeichnung, Tag der Geburt, Ort der Geburt sowie die Details der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Langenbach (Bayern)

Standesamt Langenbach (Bayern)
Bahnhofstraße 6
85416 Langenbach


Mail:
standesamt@langenbach.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Langenbach (Bayern) Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Langenbach (Bayern) Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Langenbach (Bayern) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@langenbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Langenbach (Bayern).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Langenbach (Bayern)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Langenbach (Bayern)
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Langenbach (Bayern)
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Langenbach (Bayern)
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Langenbach (Bayern)

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als staatliche Dokumente, diejenigen, die den Dokumentation über die Geburt einer Person geben. Diese Unterlagen enthalten relevante Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erstellt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Langenbach (Bayern)geborene Personen beim Standesamt Langenbach (Bayern) zu beantragen.

Anbei verschiedene allgemeinen Fakten zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In der Bundesrepublik müssen Neugeborene binnen einer Woche nach der Entbindung bei der zuständigen Behörde registriert werden. In der Regel übernimmt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, hingegen dürfen auch die Eltern persönlich ihre Geburt erfassen.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist liefert das Standesamt Langenbach (Bayern) das Dokument aus. Es existieren variantenreiche Formen von Geburtsurkunden, etwa die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Anwendung

Die Urkunde dient wie rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird für mannigfaltige Verwaltungszwecke, wie zum Beispiel bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Registrierung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Sollte das Dokument verschwindet oder beschädigt wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Amt Langenbach (Bayern) eine Ersatzurkunde anfordern. Dafür werden üblicherweise personenbezogene Daten und ein Nachweis der Identität, und auch die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. Gegebenenfalls mag es erforderlich sein, die Urkunde hierzulande legalisieren zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Langenbach (Bayern)

Definition

Eine Heirat bestimmt eine behördliche, zumeist legitim zugestandene, verankerte Begründung eines Verbunds zweier Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sollten die Trauung beim Standesamt in Langenbach (Bayern) erklären und die hierbei unerlässlichen Anträge und Urkunden holen. Unbedingt sollten Sie eigenhändig beim Standesamt Langenbach (Bayern) auftreten. Ist einer der Verlobten verhindert, kann er dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Aufnahme der Hochzeit zuständig ist, hängt vom Wohnort der Heiratswilligen ab. Existieren nicht die gleichen Wohnorte, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Standesamt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss dafür viele Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Eintragung der Verehelichung bindend. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Mitteilung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Heirat hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Dokument zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmelde-Verfahren notwendig.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen im Original vorgelegt werden, Nachbildungen können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderer Lage werden weitere Untelagen unerlässlich sein! Ihr Standesamt in Langenbach (Bayern) stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein gewisser Termin für die Heirat als Wunsch vorschwebt, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Langenbach (Bayern) schlauzumachen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters ist zu bedenken, dass die Aufbringung der zwingenden Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.