Standesamt Aurach
Anschrift
Standesamt Aurach
Im Mooshof 4
91589 Aurach
Mail: standesamt@aurach.de
Öffnungszeiten
Keine angegeben.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Aurach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@aurach.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Aurach.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden vom Standesamt Aurach
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Informationen zu Geburtsurkunden
Geburtsurkunden in Deutschland stellen amtliche Dokumente, welche Dokumente den Bestätigung über die Geburt einer Person liefern. Solche Dokumente enthalten relevante Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den verantwortlichen Standesämtern ausgehändigt, die zuständig für die Registrierung von Eheschließungen sind. Das Standesamt Aurach ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Aurach geboren sind.
Hier einige mehrere allgemeine Details bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:
Geburtsanmeldung
In der Bundesrepublik sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro gemeldet werden. Üblicherweise tätigt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Vorgang, hingegen können auch die Eltern eigenständig ihre Geburt erfassen.
Erstellung der Geburtsurkunde
Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt das Amt Aurach die Geburtsurkunde aus. Es gibt diverse Versionen der Geburtsurkunden, etwa die Standard-Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.
Verwendungszweck
Die Urkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird eingesetzt bei mannigfaltige administrative Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, oder bei der Einschreibung an einer Bildungseinrichtung.
Wiederbeschaffung
Sofern das Dokument verloren geht oder unbrauchbar wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Aurach einen Ersatz anfordern. Dafür benötigt man meistens persönliche Angaben sowie ein Ausweis, ebenso die Begleichung der anfallenden Kosten.
Ausländische Geburtsurkunden
Bei Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es geboten sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen oder das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.
Heirat im Standesamt Aurach
Definition
Eine Trauung bildet eine behördliche, weitgehend juristisch zulässige, gestärkte Bestätigung einer Bindung von paarigen Menschen.
Beschreibung
Die Unverheirateten sind gehalten die Trauung beim Standesamt Aurach einleiten und die zu diesem Zweck unerlässlichen Nachweise. beziehen. Generell müssen Sie selber bei der Behörde in Aurach antreten. Ist einer der beiden nicht vor Ort, ist dieser befugt seinen Partner in geschriebener Form zu legimitieren. Ausnahmsweise, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht in Aurach sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.
Welches Standesamt für die Durchführung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Haben Sie abweichende Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Trauung durchführen wollen.
Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist zwingend, damit das Amt feststellen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Bearbeiter kann in Folge dessen mehrere Fragen an das zukünftige Ehepaar richten.
Die Auflage, wer zuständig ist ist ausschließlich für das Recht der Trauung amtlich. Die Trauung kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Heiratsbedingungen durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Vermählten entstanden sind. Über die Mitteilung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schriftstück des Anmeldestandesamts. Die Vermählung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein erneutes Anmeldeverfahren ein Muss.
Voraussetzungen
Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Anforderungen gehören:
Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).
Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.
Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.
Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.
Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.
Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.
Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.
Unterlagen
In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)
Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.
Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern
Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern
Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern
Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.
Verschiedene Dokumente geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.
Allgemeine Hinweise
Alle Urkunden müssen im Original eingereicht werden, Abzüge gelten nicht!
Anderssprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
In gesonderten Fällen gewünscht sein! Das Amt in Aurach stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.
Fristen
Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Eheschließung. Normalerweise gelten keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Aurach zu erkundigen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Aufbringung der erforderlichen Urkunden zeitaufwendig sein kann.
Kosten
Der Beitrag für die Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.
Basisdaten Aurach
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Kreis
Höhe
Fläche
Einwohner
Bevölkerungsdichte
Postleitzahl
Vorwahl
KFZ Kennzeichen
Gemeindeschlüssel
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Aurach auf Wikipedia.
Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Aurach.
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