Standesamt Geretsried

Anschrift

Standesamt Geretsried
Karl-Lederer-Platz 1
82538 Geretsried


Mail:
standesamt@geretsried.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Montag: 07:30 – 12:30
Dienstag: 07:30 – 12:30 / 14:00 – 16:00
Mittwoch: 07:30 – 12:30
Donnerstag: 07:30 – 12:30 / 14:00 – 18:00
Freitag: 07:30 – 12:30

*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Geretsried vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon: (0 81 71) 6 29 81 20
E-Mail: standesamt@geretsried.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Geretsried.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Geretsried

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als staatliche Dokumente, diejenigen, die den über die Geburt einer Person liefern. Solche Papiere enthalten bedeutsame Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erstellt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Geretsriedgeborene Personen beim Standesamt Geretsried zu beantragen.

Nachfolgend finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde gemeldet werden. Üblicherweise erledigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, dennoch können gleichermaßen die Mütter und Väter eigenständig die Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde gibt das Standesamtsbüro Geretsried die Urkunde aus. Es gibt diverse Typen der Geburtsbescheinigungen, etwa die klassische Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) oder die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Das Dokument fungiert wie amtlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit eines Individuums. Das Dokument wird gebraucht für unterschiedliche administrative Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung an einer Schule.

Nachbestellung

Falls einmal das Dokument abhandenkommt beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich man beim Standesamt Geretsried eine Ersatzurkunde bitten. Für diesen Zweck benötigt man meistens personenbezogene Daten und ein Ausweis, ebenso die Zahlung der fälligen Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es notwendig sein, das Dokument hierzulande legalisieren zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Geretsried

Definition

Eine Ehe definiert eine begründete, gewöhnlich gerecht geregelte, untermauerte Form eines Verbunds zweier zusammengehörender Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten sind gehalten die Trauung bei der Behörde in Geretsried einleiten und die hierbei notwendigen Anträge und Urkunden beziehen. Grundsätzlich sollten Sie selbst bei der Behörde in Geretsried vorbei kommen. Ist eine der Personen verhindert, kann er die andere Person mittels einer schriftlichen Befugnis bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Geretsried antreten können, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Durchführung der Vermählung verantwortlich ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Hochzeit aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der geplanten Vermählung ist zwingend, damit das Standesamt überprüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Trauung erfüllt sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheverbot gegenübersteht. Der Beamte wird hierfür viele Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist jedoch nur für die Einschreibung der Eheschließung wirksam. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Feststellung, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erlangt die Heiratswilligen eine Mitteilung des Anmeldestandesamts. Die Hochzeit hat innerhalb von 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ferner ist ein erneutes Registrierungsverfahren zwingend.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, nicht Originale sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderer Lage können weitere Unterlagen wichtig sein! Ihr Amt in Geretsried beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich existieren keine Fristen für die Registrierung der Hochzeit. Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Verehelichung. Da aber oft ein gewisser Hochzeitstermin erwartet wird, ist es ratsam, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Tag unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Aufbringung der benötigten Papiere Zeit kosten kann.

Kosten

Der Preis zur Prüfung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.

Basisdaten Geretsried

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Oberbayern

Kreis
Bad Tölz-Wolfratshausen

Höhe
606 m ü. NHN

Fläche
24,6 km2

Einwohner
25.221 (31. Dez. 2021)

Bevölkerungsdichte
1025 Einwohner je km2

Postleitzahl
82538

Vorwahl
08171

KFZ Kennzeichen
TÖL, WOR

Gemeindeschlüssel
09 1 73 126

Landesportal

Landesportal
Bayern

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Stadtgeschichte Standesamt

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Stadtverwaltung Standesamt

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