Standesamt Karsbach

Anschrift

Standesamt Karsbach
Postfach 1250
97733 Gemünden a.Main


Mail:
standesamt@karsbach.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Karsbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@karsbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Karsbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Karsbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland repräsentieren amtliche Dokumente, solche, die den Zeugnis über die Geburt einer Person präsentieren. Solche Papiere enthalten zentrale Informationen beispielsweise den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden herausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten sind. Es ist nur möglich, eine Geburtsurkunde für in Karsbachgeborene Personen beim Standesamt Karsbach zu beantragen.

Im Folgenden sind einige Grundlagen zum Thema Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

Hierzulande sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. Üblicherweise führt aus das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, aber dürfen gleichermaßen die Eltern persönlich ihre Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt erteilt das Standesamtsbüro Karsbach die Geburtsurkunde aus. Es finden sich diverse Formen der Geburtsurkunden, wie zum Beispiel die übliche Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für internationale Zwecke) und die zertifizierte Kopie vom Geburtsregister.

Verwendungszweck

Das Dokument dient als offizieller Nachweis der Geburt und Identität einer Person. Die Urkunde wird gebraucht bei unterschiedliche Verwaltungszwecke, so wie bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung in einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Falls das Dokument abhandenkommt bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Amt Karsbach eine Ersatzurkunde anfordern. Hierfür sind erforderlich üblicherweise persönliche Angaben und eine Identifikation, zusätzlich die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es geboten sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Karsbach

Definition

Ein Ehebündnis bildet eine behördliche, überwiegend zulässig zugestandene, festgemachte Begründung einer Vereinigung zweier zusammengehörender Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen sollten die Eheschließung beim Standesamt Karsbach erklären und die dafür unerlässlichen Anträge und Urkunden holen. Unbedingt sollten Sie direkt beim Amt in Karsbach vorsprechen. Ist eine der Personen nicht verfügbar kann er dem zukünftigen Ehepartner durch einen Brief bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund nicht vor Ort in Karsbach antreten können, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch einen Vertreter erklärt werden.

Welches Standesamt für die Registration der Hochzeit verantwortlich ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Bestehen ungleiche Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der verantwortlichen Standesämter Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Ehevereinigung ist erforderlich, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Vermählung. erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesbeamte kann in Folge dessen mehrere Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Registration der Verehelichung rechtskräftig. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Heiratsbedingungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden getan haben. Über die Meldung, dass kein Ehehindernis vorherrscht, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schreiben des jeweiligen Standesamts. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, sonst ist ein neues Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene Dokumente geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Urkunden müssen als Originalfassungen vorliegen, Replikate sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Urkunden werden international genormt oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderen Situationen werden weitere Untelagen gefordert sein! Ihr Standesamt in Karsbach berät Sie gerne.

Fristen

Im Normalfall gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Normalerweise existieren keine Fristen für die Voranmeldung der Verehelichung. Da in den meisten Fällen ein bestimmter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Karsbach zu erkundigen, ob der gewünschte Termin frei ist und bis wann die Hochzeit registriert werden muss. Weiters darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Besorgung der zwingenden Unterlagen Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Der Preis für die Prüfung der Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.