Standesamt Polling (Mühldorf) Geburtsurkunde

Auf dieser Seite finden Sie relevanten Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Polling (Mühldorf). Als amtliches Dokument bestätigt die Standesamt Polling (Mühldorf) Geburtsurkunde offiziell die Geburt einer Person in Polling (Mühldorf) und beinhaltet wichtige Daten wie Name, Tag der Geburt, Geburtsstätte sowie die Informationen der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Polling (Mühldorf)

Standesamt Polling (Mühldorf)
Monhamer Weg 1
84570 Polling


Mail:
standesamt@polling-muehldorf.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Polling (Mühldorf) Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Polling (Mühldorf) Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Polling (Mühldorf) vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@polling-muehldorf.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Polling (Mühldorf).

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Polling (Mühldorf)

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Polling (Mühldorf)
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Polling (Mühldorf)
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Polling (Mühldorf)
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Polling (Mühldorf)

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als offizielle Dokumente, die den Nachweis über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Unterlagen enthalten entscheidende Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erstellt, die in charge of Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Wenn die beurkundete Person in Polling (Mühldorf) geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Polling (Mühldorf) eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Folgenden sind einige wenige generelle Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt registriert werden. Üblicherweise tätigt das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Schritt, dennoch können gleichermaßen die Mütter und Väter persönlich ihre Geburt anmelden.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt präsentiert die Behörde in Polling (Mühldorf) das Dokument aus. Man unterscheidet diverse Arten der Geburtsurkunden, wie etwa die reguläre Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) oder die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Gebrauch

Die Geburtsurkunde dient als amtlicher Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird verwendet für unterschiedliche Verwaltungszwecke, etwa für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Sollte die Geburtsurkunde verschwindet beziehungsweise beschädigt wird, ist es möglich eine Person bei der Behörde in Polling (Mühldorf) eine Ersatzurkunde beantragen. Zu diesem Zweck benötigt man normalerweise persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, ferner die Entrichtung der anfallenden Kosten.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine ausländische Geburt haben, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen mag es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Polling (Mühldorf)

Definition

Eine Ehe definiert eine behördliche, meistens zulässig legale, gesicherte Form einer Beziehung zweier Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten müssen die Heirat beim Standesamt in Polling (Mühldorf) aufnehmen und die hierbei unerlässlichen Anträge und Urkunden erhalten. Prinzipiell müssen Sie selbst beim Standesamt Polling (Mühldorf) vorsprechen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt seinen Partner in geschriebener Form bevollmächtigen. Unüblicherweise wenn die Verlobten, aus entscheidendem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch einen Bevollmächtigten angemeldet werden.

Welche Behörde für die Aufnahme der Heirat zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Bestehen nicht die gleichen Wohnsitze, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Vermählung aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Hochzeit ist vonnöten, damit das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind oder ob dem Hochzeitswunsch ein Eheschließungsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss in Folge dessen viele Fragen an die Eheschließenden richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für das Recht der Verehelichung bindend. Die Trauung kann in jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehindernis vorliegt, erfahren die Eheschließenden durch ein Bericht vom Standesamt. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die erfüllt werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Bedingungen gehören:

  1. Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen im Original eingereicht werden, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In speziellen Gegebenheiten können weitere Papiere vonnöten sein! Ihr Hochzeitsamt in Polling (Mühldorf) klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Im Allgemeinen bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Üblicherweise bestehen keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber meistens ein spezieller Hochzeitstermin gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu informieren, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Zusätzlich ist zu bedenken, dass die Einholung der benötigten Urkunden zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Ermittlung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.