Standesamt Gebenbach

Anschrift

Standesamt Gebenbach
Herbert-Falk-Straße 5
92256 Hahnbach


Mail:
standesamt@gebenbach.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Gebenbach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@gebenbach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Gebenbach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Gebenbach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland sind offizielle Dokumente, diejenigen, die den Dokumentation über die Geburt einer Person liefern. Diese Dokumente enthalten relevante Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgehändigt, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen sind. Das Standesamt Gebenbach ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Gebenbach geboren sind.

Anbei zahlreiche allgemeine Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland sollen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. Üblicherweise übernimmt das Krankenhaus oder die Hebamme diese Pflicht, jedoch können ebenso die Mütter und Väter eigenständig ihre Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde erteilt das Amt Gebenbach das Dokument aus. Man unterscheidet verschiedenartige Formen der Geburtsbescheinigungen, so wie die klassische Geburtsurkunde, die mehrsprachige Ausführung (für den internationalen Gebrauch) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister.

Verwendungszweck

Das Dokument dient als rechtsgültiger Nachweis der Geburt und Persönlichkeit einer Person. Sie wird verwendet bei diverse Verwaltungszwecke, so wie bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungs-ID, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Schule.

Nachbestellung

Wenn die Urkunde verschwindet oder unbrauchbar wird, ist es möglich man bei der Behörde in Gebenbach eine neue Urkunde bitten. Für diesen Zweck werden in der Regel personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, ebenso die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es erforderlich sein, das Dokument in Deutschland anerkennen zu lassen beziehungsweise die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Gebenbach

Definition

Eine Heirat bezeichnet eine dokumentierte, weitgehend gesetzlich geregelte, verankerte Kennzeichung einer Verbindung von zwei Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt in Gebenbach einleiten und die dazu unerlässlichen Unterlagen zu holen. Generell müssen Sie persönlich im Gebenbach vorbei kommen. Ist einer der Zweien nicht verfügbar ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn die Verlobten, aus bedeutendem Anlass nicht vor Ort in Gebenbach antreten können, kann die Hochzeit, in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Stadtbüro für die Anmeldung der Heirat berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Vermählten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnplätze, können Sie sich aussuchen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung voranmelden wollen.

Die Voranmeldung der Ehevereinigung ist vonnöten, sodass das Standesamt sehen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter wird dazu einige Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Registration der Eheschließung bindend. Die Ehe kann vor jedem Standesamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Heiratsbedingungen durch die Behörde kein Ehehindernis erfasst wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Eheschließenden entwickelt haben. Für die Mitteilung dass kein Ehehinderrnis existiert, erhält das zukünftige Ehepaar ein Bericht des zuständigen Amtes. Die Hochzeit hat in den nächsten 6 Monaten nach Erhalt der Mitteilung zu erfolgen, ansonsten ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die notwendigen Urkunden müssen als Originalausgaben eingereicht werden, Kopien können nicht anerkannt werden!

In einer anderen Sprache verfassten Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Fällen können andere Belege gewünscht sein! Das Standesamt in Gebenbach klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Normalerweise bestehen keine Fristen für die Anmeldung der Verehelichung. Da aber meist ein konkreter Termin für die Hochzeit gewünscht wird, ist es ratsam, sich beim Standesamt Gebenbach schlauzumachen, ob der gewünschte Termin unbelegt ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Außerdem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Einholung der notwendigen Unterlagen etwas dauern kann.

Kosten

Die Abgabe für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.