Standesamt Grafing b.München Geburtsurkunde

Auf unserem Portal finden Sie alle Informationen zur Standesamt Grafing b.München Geburtsurkunde. Als behördliches Papier bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Grafing b.München amtlich die Geburt einer Person in Grafing b.München und beinhaltet bedeutende Daten wie Personenname, Geburtsdatum, Geburtslocation sowie die Auskünfte der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Grafing b.München

Standesamt Grafing b.München
Marktplatz 28
85567 Grafing b.München


Mail:
standesamt@grafing-b-muenchen.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Grafing b.München Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Grafing b.München Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Grafing b.München vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@grafing-b-muenchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Grafing b.München.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Grafing b.München

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Grafing b.München
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Grafing b.München
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Grafing b.München
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Grafing b.München

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als rechtsgültige Dokumente, welche den Zeugnis über die Geburt einer Person liefern. Diese Dokumente enthalten signifikante Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den örtlich zuständigen Standesämtern erteilt, die für die Registrierung von Eheschließungen sind. Personen, die in Grafing b.München geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Grafing b.München beantragen.

Nachfolgend finden Sie mehrere allgemeine Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der BRD sollen Geburten innerhalb von einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt registriert werden. In der Regel führt aus das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, dennoch dürfen ebenso die Eltern eigenständig die Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nachdem die Geburt angemeldet wurde stellt das Amt Grafing b.München die Urkunde aus. Man unterscheidet mannigfaltige Typen der Geburtsnachweisen, wie zum Beispiel die normale Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den internationalen Gebrauch) oder die beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister.

Einsatz

Die Urkunde dient als rechtsgültiger Nachweis der Geburt sowie Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird benötigt für verschiedene bürokratische Zwecke, etwa für die Beantragung eines Reisepasses, einer Rentenversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Registrierung in einer Schule.

Neubestellung

Falls die Geburtsurkunde verloren geht bzw. beschädigt wird, kann jemand beim Standesamt Grafing b.München eine Duplikaturkunde anfordern. Hierfür werden meistens persönliche Angaben sowie ein Ausweis, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Kosten.

Ausländische Geburtsurkunden

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es geboten sein, die Urkunde hierzulande offiziell anerkennen zu lassen bzw. die Urkunde in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Grafing b.München

Definition

Eine Hochzeit beschreibt eine amtliche, vorwiegend gesetzlich rechtmäßige, untermauerte Bestätigung einer Vereinigung von zwei Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Personen müssen die Vermählung beim Standesamt Grafing b.München anzeigen und die hierfür relevanten Unterlagen zu beschaffen. Grundsätzlich sollten Sie offiziell im Grafing b.München erscheinen. Ist eine der Personen nicht verfügbar kann dieser, dem zukünftigen Ehepartner durch eine Vollmacht ermächtigen. Gegebenenfalls, wenn die Paare, aus essenziellem Anlass verhindert sind, kann die Eheschließung durch ein Dokument oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Amt für die Aufnahme der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Eheschließenden ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welcher Behörde Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die rechtzeitige Meldung der Trauung ist erforderlich, damit das Amt einordnen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Verehelichung gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Heiraten ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Beamte wird dafür ein paar Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist hingegen nur für die Einschreibung der Heirat bindend. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in Deutschland angemeldet werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Veränderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen) der Ehewilligen ergeben haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, erhalten die Eheschließenden ein Schreiben vom Standesamt. Die Vermählung hat in einem Zeitraum von 6 Monaten nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Aufnahmeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den bedeutendsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine zu nahe Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt Dokumente geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen mit Beglaubigung vorgelegt werden, Replikate sind nicht gestattet!

Fremdsprachige Unterlagen werden in internationaler Form oder zusammen mit einer Übersetzung (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderen Situationen können weitere Dokumente gefordert sein! Das Standesamt in Grafing b.München ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Grundsätzlich existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Hochzeit. Normalerweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Voranmeldung der Hochzeit. Da aber oft ein konkreter Termin für die Hochzeit als Wunsch vorschwebt, ist es ratsam, sich beim Standesamt Grafing b.München zu erkundigen, ob der gewünschte Tag frei ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Außerdem ist zu beachten, dass die Beschaffung der zwingenden Unterlagen Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Abgabe für die Ermittlung der Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.