Standesamt Bürgstadt

Anschrift

Standesamt Bürgstadt
Große Maingasse 1
63927 Bürgstadt


Mail:
standesamt@buergstadt.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Bürgstadt vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@buergstadt.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Bürgstadt.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Bürgstadt

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als verbindliche Dokumente, die den Bestätigung über die Geburt einer Person bereitstellen. Solche Dokumente enthalten bedeutsame Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesämtern ausgegeben, die verantwortlich für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Eine Geburtsurkunde kann nur für Personen, die in Bürgstadtgeboren wurden, beim Standesamt Bürgstadt beantragt werden.

Nachfolgend finden Sie zahlreiche allgemeine Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In unserem Land sollen Geburten in einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Amt angemeldet werden. Normalerweise erledigt die Klinik oder die Geburtshelferin diesen Schritt, trotzdem dürfen ebenso die Eltern selbst die Geburt anmelden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Anmeldung der Geburt gibt das Amt Bürgstadt die Geburtsurkunde aus. Es existieren mannigfaltige Formen von Geburtsurkunden, etwa die klassische Geburtsurkunde, die internationale Ausgabe (für den Gebrauch im Ausland) und die beglaubigte Kopie aus dem Geburtenregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde dient wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung und Persönlichkeit einer Person. Sie wird gebraucht bei diverse administrative Zwecke, etwa bei der Beantragung eines Reisepasses, einer Sozialversicherungsnummer, beziehungsweise bei der Einschreibung an einer Schule.

Ersatzbeschaffung

Sofern das Dokument verschwindet beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich man bei der Behörde in Bürgstadt einen Ersatz ersuchen. Für diesen Zweck sind erforderlich in der Regel persönliche Angaben und ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf in Deutschland lebende Personen, die im Ausland geboren wurden, gilt Geburtsdokumente aus dem Ausland. Gegebenenfalls kann es geboten sein, die Urkunde in Deutschland legalisieren zu lassen beziehungsweise das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Bürgstadt

Definition

Eine Verehelichung verdeutlicht eine bewiesene, gewöhnlich juristisch erlaubte, untermauerte Erklärung eines Verbunds beider Einzelnen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten können die Trauung beim Standesamt Bürgstadt aufnehmen und die hierfür relevanten Nachweise. beschaffen. Auf jeden Fall sollten Sie direkt im Bürgstadt auftauchen. Ist einer der beiden verhindert, ist dieser befugt dem zukünftigen Ehepartner in geschriebener Form zu berechtigen. Unüblicherweise wenn die Paare, aus wichtigem Grund nicht in Bürgstadt sind, kann die Trauung, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Amt für die Eintragung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Haben Sie unterschiedliche Wohnplätze, obliegt es Ihnen, bei welchem Amt Sie die Vermählung voranmelden wollen.

Die Anmeldung der geplanten Hochzeit muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte kann dazu eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Auflage, wer zuständig ist ist hingegen nur für die Einschreibung der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt im Land abgeschlossen werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Ehewilligen entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch eine Mitteilung der Behörde. Die Verehelichung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Bericht zu erfolgen, ferner ist ein neues Anmelde-Verfahren ein Muss.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Vollständige Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Zustimmung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original vorliegen, Nachbildungen werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Urkunden werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

Unter besonderen Umständen können andersartige Unterlagen vonnöten sein! Das Trauamt in Bürgstadt stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.

Fristen

Im Allgemeinen existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Verehelichung. Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Anmeldung der Heirat. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Hochzeit erwartet wird, ist es empfehlenswert, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Des Weiteren ist zu bedenken, dass die Aufbringung der erforderlichen Urkunden zeitaufwendig sein kann.

Kosten

Der Preis für die Feststellung der rechtswirksamen Ehefähigkeit beträgt zwischen 40 und 80 EUR.