Standesamt Lisberg Geburtsurkunde

Auf unserem Portal finden Sie sämtliche Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Lisberg. Als offizielles Schriftstück bestätigt die Standesamt Lisberg Geburtsurkunde offiziell die Geburt einer Person in Lisberg und beinhaltet relevante Daten wie Namensangabe, Geburtszeitpunkt, Geburtsort sowie die Auskünfte der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Lisberg

Standesamt Lisberg
Am Schloß 6
96170 Lisberg


Mail:
standesamt@lisberg.de

Standesamt Bayern
Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Standesamt Lisberg Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Lisberg Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Lisberg vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@lisberg.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Lisberg.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Lisberg

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Lisberg
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Lisberg
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Lisberg
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Lisberg

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als staatliche Dokumente, welche den Zeugnis über die Geburt einer Person geben. Solche Dokumente enthalten bedeutsame Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsdokumente werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern ausgehändigt, die in charge of Registrierung von Geburten sind. Personen, die in Lisberg geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Lisberg beantragen.

Hier sind verschiedene allgemeine Details über Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In Deutschland müssen Geburten in einer Woche nach der Geburt bei der zuständigen Behörde registriert werden. Generell erledigt die Klinik oder die Hebamme diese Aufgabe, hingegen können ebenso die Mütter und Väter selbst die Geburt erfassen.

Erstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt erteilt das Standesamtsbüro Lisberg das Dokument aus. Es gibt verschiedenartige Formen der Geburtsnachweisen, unter anderem die übliche Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) oder die amtliche Abschrift vom Geburtsregister.

Verwendung

Die Geburtsurkunde fungiert als rechtsgültiger Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Individuums. Die Urkunde wird gebraucht bei verschiedene bürokratische Zwecke, unter anderem für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Registrierung in einer Schule.

Neubestellung

Falls einmal die Geburtsurkunde verschwindet bzw. unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Lisberg eine neue Urkunde ersuchen. Zu diesem Zweck sind erforderlich in der Regel persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, ebenso die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. Unter Umständen mag es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Lisberg

Definition

Eine Ehe bildet eine dokumentierte, weitgehend rechtlich geregelte, belegte Basis eines Beisammenseins beider Einzelpersonen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Verehelichung beim Standesamt Lisberg erklären und die hierbei wichtigen Unterlagen zu beziehen. Unbedingt sollten Sie direkt im Lisberg auftauchen. Ist einer der Verlobten verhindert, ist dieser befugt die andere Person in geschriebener Form zu autorisieren. Unüblicherweise wenn die Paare, aus bedeutendem Grund verhindert sind, kann die Heirat, durch ein Dokument oder durch eine bevollmächtigte Person ausgeführt werden.

Welches Standesamt für die Durchführung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Vermählten ab. Gibt es unterschiedliche Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Eheschließung durchführen wollen.

Die Voranmeldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, sodass das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Hochzeit erfüllt sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Hochzeitsverbot entgegensteht. Der Standesbeamte muss in Folge dessen eine Reihe von Fragen an die Eheschließenden stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist lediglich für die Anmeldung der Eheschließung rechtskräftig. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik angemeldet werden, wenn bei der Untersuchung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen ( bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehinderrnis existiert, erfahren die Eheschließenden durch ein Dokument der Behörde. Die Heirat hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Dokument zu erfolgen, ferner ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine aktive Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen keine zu enge Verwandtschaft miteinander haben. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung vor einem Geistlichen ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

Um eine Eheschließung in Deutschland anzumelden, müssen in der Regel folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen im Original vorgelegt werden, Fotokopien können nicht anerkannt werden!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.

In besonderer Lage werden weitere Untelagen erforderlich sein! Das Amt in Lisberg beantwortet Ihnen gerne Ihre Fragen.

Fristen

Grundsätzlich bestehen keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Verehelichung. Im Normalfall bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Da in den meisten Fällen ein gewisser Termin für die Hochzeit gewünscht wird, wird empfohlen, sich beim Standesamt Lisberg schlauzumachen, ob der erhoffte Termin unbelegt ist und bis wann die Trauung angemeldet werden muss. Des Weiteren sollte beachtet werden dass die Beschaffung der erforderlichen Urkunden Zeit in Anspuch nehmen kann.

Kosten

Die Abgabe für die Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.