Standesamt Kirchhaslach Geburtsurkunde

Auf dieser Seite finden Sie wesentlichen Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Kirchhaslach. Als staatliches Zeugnis bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Kirchhaslach verbindlich die Geburt einer Person in Kirchhaslach und beinhaltet zentrale Daten wie Bezeichnung, Geburtszeitpunkt, Ort der Geburt sowie die Angaben der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Kirchhaslach

Standesamt Kirchhaslach
Postfach 1146
87725 Babenhausen


Mail:
standesamt@kirchhaslach.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Kirchhaslach Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Kirchhaslach Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Kirchhaslach vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@kirchhaslach.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Kirchhaslach.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Kirchhaslach

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Kirchhaslach
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Kirchhaslach
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Kirchhaslach
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Kirchhaslach

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als offizielle Dokumente, die den Nachweis der Geburt über die Geburt einer Person erbringen. Diese Dokumente enthalten maßgebliche Informationen so wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen Behörden ausgegeben, die zuständig für die Registrierung von Sterbefällen sind. Wenn die beurkundete Person in Kirchhaslach geboren ist, können Sie ausschließlich beim Standesamt Kirchhaslach eine Geburtsurkunde beantragen.

Im Folgenden sind verschiedene allgemeine Informationen zu Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In unserem Land sollen Neugeborene binnen einer Woche nach der Geburt beim örtlichen Standesamt gemeldet werden. In der Regel verrichtet die Klinik oder die Geburtshelferin diese Aufgabe, hingegen können ebenso die Mütter und Väter eigenständig die Geburt einreichen.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt liefert das Standesamt Kirchhaslach die Urkunde aus. Man unterscheidet variantenreiche Typen von Geburtsnachweisen, etwa die normale Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die zertifizierte Kopie vom Geburtenregister.

Einsatz

Die Urkunde dient wie amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Identität eines Individuums. Sie wird verwendet zu mannigfaltige bürokratische Zwecke, wie etwa bei der Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, oder bei der Registrierung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Sofern das Dokument abhandenkommt bzw. beschädigt wird, kann man bei der Behörde in Kirchhaslach eine neue Urkunde anfordern. Für diesen Zweck werden in der Regel persönliche Daten sowie eine Identifikation, und auch die Entrichtung der fälligen Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die im Ausland geboren wurden, gilt ausländische Geburtsurkunden. Gegebenenfalls kann es notwendig sein, die Urkunde in Deutschland anerkennen zu lassen bzw. das Dokument in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Kirchhaslach

Definition

Eine Ehe beschreibt eine erklärte, meistens juristisch geregelte, untermauerte Grundlage einer Verbindung beider Persönlichkeiten.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Heiratswilligen müssen die Heirat bei der Behörde in Kirchhaslach erklären und die dafür unerlässlichen Unterlagen zu erhalten. Auf jeden Fall sollten Sie offiziell bei der Behörde in Kirchhaslach vorbei kommen. Ist eine der Personen nicht verfügbar darf dieser den anderen in geschriebener Form zu autorisieren. Gegebenenfalls, wenn die Verlobten, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung in geschriebener Form oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Standesamt für die Eintragung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Verlobten ab. Gibt es nicht die gleichen Wohnsitze, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat aufnehmen wollen.

Die vorzeitige Meldung der geplanten Vermählung ist vonnöten, damit das Standesamt prüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheverbot entgegensteht. Der Beamte wird dafür eine Reihe von Fragen an das Paar stellen.

Die Zuständigkeitsregelung ist schließlich nur für die Registration der Eheschließung amtlich. Die Hochzeit kann vor jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Anmeldestandesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten getan haben. Über die Aussage, dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück des jeweiligen Standesamts. Die Vermählung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Anforderungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe eingehen zu können. Zu den bedeutendsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen zumindest 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter speziellen Bedingungen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Einflussnahme zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Verschiedene weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen im Original eingereicht werden, Kopien sind nicht erlaubt!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In expliziten Fällen können weitere Unterlagen gewünscht sein! Das Hochzeitsamt in Kirchhaslach klärt Sie über Unklarheiten auf.

Fristen

Üblicherweise gibt es keine festgelegten Zeiträume für die Anmeldung der Trauung. Im Normalfall existieren keine Fristen für die Registrierung der Trauung. Da aber meistens ein bestimmter Termin für die Trauung gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Kirchhaslach schlauzumachen, ob der Wunschtermin zur Verfügung steht und bis wann die Eheschließung registriert werden muss. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Besorgung der erforderlichen Nachweise zeitlastig sein kann.

Kosten

Der Beitrag für die Ermittlung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.