Standesamt Frauenneuharting

Anschrift

Standesamt Frauenneuharting
Postfach 1128
85615 Aßling


Mail:
standesamt@frauenneuharting.de

Standesamt Bayern
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Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Frauenneuharting vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@frauenneuharting.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Frauenneuharting.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Frauenneuharting

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden

Geburtsurkunden in Deutschland dienen als amtliche Dokumente, die den Zeugnis über die Geburt einer Person liefern. Sie enthalten bedeutsame Informationen zum Beispiel den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den zuständigen kommunalen Standesämtern bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen verantwortlich sind. Das Standesamt Frauenneuharting ist zuständig für die Ausstellung von Geburtsurkunden für Personen, die in Frauenneuharting geboren sind.

Nachfolgend finden Sie verschiedene Grundlagen hinsichtlich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In der Bundesrepublik Deutschland müssen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Amt registriert werden. In der Praxis übernimmt die Klinik oder die Geburtshelferin diese Pflicht, hingegen dürfen auch die Mütter und Väter selbst die Geburt melden.

Erstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist erteilt das Standesamt Frauenneuharting die Urkunde aus. Es finden sich variantenreiche Sorten der Geburtsurkunden, unter anderem die Standard-Geburtsurkunde, die mehrsprachige Geburtsurkunde (für den internationalen Gebrauch) sowie die beglaubigte Kopie vom Geburtsregister.

Gebrauch

Das Dokument fungiert als amtlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit einer Person. Die Urkunde wird zu vielfältige bürokratische Zwecke, wie beispielsweise für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, oder bei der Anmeldung bei einer Bildungseinrichtung.

Neubestellung

Wenn die Urkunde verlegt wird oder unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Frauenneuharting einen Ersatz bitten. Dafür sind erforderlich gewöhnlich persönliche Angaben sowie ein Nachweis der Identität, zusätzlich die Zahlung der anfallenden Gebühren.

Geburtsdokumente aus dem Ausland

Bei in Deutschland lebende Personen, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gilt Geburtsurkunden aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen oder sie in die deutsche Sprache übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Frauenneuharting

Definition

Eine Trauung definiert eine amtliche, gewöhnlich juristisch legale, gestärkte Begründung einer Beziehung mehrerer Personen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sind gehalten die Trauung bei der Behörde in Frauenneuharting einleiten und die zu diesem Zweck wichtigen Dokumente besorgen. Unbedingt sollten Sie persönlich beim zuständigen Amt in Frauenneuharting antreten. Ist einer der Verlobten nicht verfügbar darf dieser seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund nicht gegenwärtig sind, kann die Hochzeit, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person erklärt werden.

Welches Standesamt für die Aufnahme der Verehelichung verantwortlich ist, hängt vom Wohnort des Paares ab. Bestehen abweichende Wohnorte, liegt die Wahl bei Ihnen bei welchem Amt Sie die Heirat anmelden wollen.

Die rechtzeitige Bekanntgabe der Eheschließung ist zwingend, sodass das Standesamt überprüfen kann, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Trauung gegeben sind oder ob dem Ehewunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Beamte wird deswegen einige Fragen an die Heiratswilligen richten.

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für die Registration der Eheschließung bindend. Die Hochzeit kann in jedem Standesamt in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden, wenn bei der Überprüfung, der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Registration keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entstanden sind. Über die Aussage, dass kein Hindernis der Ehe vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Verehelichung hat innerhalb eines halben Jahres nach diesem Bericht stattzufinden, ansonsten ist ein neues Anmelde-Verfahren zwingend.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Voraussetzungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe zu schließen. Zu den zentralen Voraussetzungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf noch nicht verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Einzwilligung beider Partner: Beide Partner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Druck zustimmen.

  6. Trauung im Standesamt: Die Ehe muss vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Bedingungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Unterschiedliche weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Es ist empfehlenswert, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle erforderlichen Unterlagen müssen im Original vorliegen, Fotokopien werden nicht anerkannt!

Fremdsprachige Urkunden werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In besonderen Situationen können andere Belege unerlässlich sein! Das Trauamt in Frauenneuharting berät Sie gerne.

Fristen

Normalerweise existieren keine festgelegten Zeiträume für die Registrierung der Heirat. Im Normalfall existieren keine festgelegten Zeiträume für die Voranmeldung der Trauung. Da aber oft ein gewisser Hochzeitstermin erwartet wird, ist es naheliegend, sich beim Standesamt Frauenneuharting zu informieren, ob der gewünschte Termin zur Verfügung steht und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Zudem sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Besorgung der notwendigen Dokumente etwas dauern kann.

Kosten

Der Beitrag für die Ermittlung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.