Standesamt Geratskirchen Geburtsurkunde

In diesem Bereich finden Sie wesentlichen Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Geratskirchen. Als staatliches Zeugnis bestätigt die Standesamt Geratskirchen Geburtsurkunde formell die Geburt einer Person in Geratskirchen und beinhaltet entscheidende Daten wie Bezeichnung, Geburtszeitpunkt, Ort der Geburt sowie die Daten der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Geratskirchen

Standesamt Geratskirchen
Marktplatz 20
84323 Massing


Mail:
standesamt@geratskirchen.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Geratskirchen Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Geratskirchen Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Geratskirchen vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@geratskirchen.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Geratskirchen.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Geratskirchen

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Geratskirchen
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Geratskirchen
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Geratskirchen
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Geratskirchen

Geburtsurkunden in Deutschland gelten als staatliche Dokumente, die den Dokumentation über die Geburt einer Person verschaffen. Diese Unterlagen enthalten zentrale Informationen wie den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsurkunden werden in Deutschland von den örtlichen Standesämtern ausgehändigt, die für die Registrierung von Geburten verantwortlich sind. Personen, die in Geratskirchen geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Geratskirchen beantragen.

Im Folgenden sind einige allgemeinen Fakten über Geburtsurkunden in Deutschland:

Geburtsanmeldung

In Deutschland sollen Neugeborene innerhalb von einer Woche nach der Entbindung beim zuständigen Standesamtsbüro registriert werden. In der Regel erledigt das Krankenhaus oder die Hebamme diesen Schritt, allerdings können ebenso die Eltern persönlich die Geburt deklarieren.

Ausstellung der Geburtsurkunde

Sobald die Geburt registriert ist gibt das Standesamt Geratskirchen die Geburtsurkunde aus. Es existieren verschiedenartige Arten der Geburtsdokumenten, etwa die normale Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für den Gebrauch im Ausland) und die amtliche Abschrift aus dem Geburtenregister.

Anwendung

Die Geburtsurkunde dient wie offizieller Nachweis der Entbindung und Identität einer Person. Die Urkunde wird verwendet zu verschiedene Verwaltungszwecke, so wie für die Beantragung eines Personalausweises, einer Rentenversicherungsnummer, bzw. bei der Anmeldung an einer Bildungseinrichtung.

Wiederbeschaffung

Sollte die Urkunde verschwindet bzw. beschädigt wird, kann man beim zuständigen Standesamtsbüro Geratskirchen einen Ersatz ersuchen. Hierfür werden gewöhnlich persönliche Daten und ein Nachweis der Identität, und auch die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

Bei Personen, die in Deutschland leben, die eine Geburt im Ausland aufweisen, gelten Geburtsdokumente aus dem Ausland. In einigen Fällen kann es geboten sein, die Geburtsurkunde hierzulande anerkennen zu lassen oder sie ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Geratskirchen

Definition

Eine Ehe benennt eine behördliche, weitgehend zulässig zugestandene, gesicherte Form eines Bündnisses von paarigen Menschen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die Unverheirateten müssen die Vermählung bei der Behörde in Geratskirchen aufnehmen und die dazu unerlässlichen Unterlagen zu beziehen. Grundsätzlich müssen Sie direkt beim zuständigen Amt in Geratskirchen antreten. Ist eine der Personen nicht gegenwärtig, kann er seinem zukünftigen Ehengatten mittels einer schriftlichen Befugnis zu autorisieren. Unüblicherweise wenn beide Eheschließenden aus entscheidendem Grund nicht vor Ort in Geratskirchen antreten können, kann die Heirat, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person zugelassen werden.

Welche Behörde für die Durchführung der Vermählung zuständig ist, hängt vom Wohnplatz der Eheschließenden ab. Bestehen unterschiedliche Wohnorte, können Sie auswählen bei welchem Amt Sie die Hochzeit registrieren wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung ist unerlässlich, damit die Behörde prüfen kann, ob alle gesetzlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Wunsch zu Eheschließung ein Eheverbot entgegensteht. Der Standesamtangestellte muss deswegen ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.

Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Eintragung der Eheschließung amtlich. Die Heirat kann vor jedem Standesamt im Land angemeldet werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Voraussetzungen) der Eheschließenden entwickelt haben. Über die Meldung, dass kein Ehehinderrnis besteht, erlangt die Heiratswilligen ein Schriftstück vom Standesamt. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, ansonsten ist ein erneutes Registrierungsverfahren ein Muss.

Voraussetzungen

In Deutschland gibt es bestimmte Bedingungen, die beachtet werden müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören:

  1. Erreichen der Volljährigkeit: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann unter bestimmten Umständen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen vollständig geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine vorherige Eheschließung: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Kein verwandtschaftliches Verhältnis: Die Partner dürfen nicht zu nahe miteinander verwandt sein. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Standesamtliche Trauung: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Voraussetzungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  1. Reisepass oder Personalausweis: Beide Partner müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Meldebescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Ledigkeitsbescheinigung: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Bei Witwen/Witwern: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Bei geschiedenen Partnern: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Wenn einer der Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die erforderlich sind. Daher empfiehlt es sich, sich vor der Anmeldung der Eheschließung beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Alle Beurkundungen müssen als Originalfassungen dem Stadtamt vorgelegt werden, Fotokopien sind nicht gestattet!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

In gesonderten Fällen können weitere Unterlagen relevant sein! Das Hochzeitsamt in Geratskirchen ist bei Fragen gerne für Sie da!

Fristen

Im Normalfall existieren keine fixen Zeitpunkte für die Anmeldung der Eheschließung. Grundsätzlich bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Heirat. Da aber meist ein bestimmter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist zu empfehlen, sich beim Standesamt Geratskirchen zu erkundigen, ob der Wunschtermin unbelegt ist und bis wann die Trauung gebucht werden muss. Zusätzlich sollte darauf Aufmerksam gemacht werden, dass die Aufbringung der notwendigen Unterlagen etwas dauern kann.

Kosten

Der Beitrag für die Prüfung der Ehefähigkeit liegt bei etwa 40-80 EUR.