Standesamt Wasserburg am Inn
Anschrift
Standesamt Wasserburg am Inn
Marienplatz 2
83512 Wasserburg am Inn
Mail: standesamt@wasserburg.de
Öffnungszeiten*:
Momentan leider unbekannt.
*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.
Terminvereinbarung:
Falls Sie einen Termin beim Standesamt Wasserburg am Inn vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:
Telefon:
E-Mail: standesamt@wasserburg.de
Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.
Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Wasserburg am Inn.
Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:
Personenstandsurkunden
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.
Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.
Geburtsurkunde(klassisch)
Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.
Geeignet für:
- Rentenantrag
- Passantrag
- Versicherung
Beglaubigte Abschriftaus dem Geburtenregister
Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.
Geeignet für:
- Eheschließung
- Lebenspartnerschaft
- Schule / Studium
- Ahnenforschung
- Erbangelegenheiten
- Kindergeldantrag
InternationaleGeburtsurkunde
Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.
Geeignet für:
- Eheschließung im Ausland
- Konsulat / Visa
- Wohnsitzwechsel ins Ausland
Heirat im Standesamt Wasserburg am Inn
Definition
Eine Verehelichung beschreibt eine bewiesene, meistens gesetzlich statthafte, belegte Form einer Verbindung von zwei Persönlichkeiten.
Beschreibung
Die Unverheirateten müssen die Heirat beim Amt in Wasserburg am Inn erklären und die dafür wichtigen Unterlagen zu beziehen. Für gewöhnlich müssen Sie selbst im Wasserburg am Inn auftreten. Ist einer der Verlobten nicht vor Ort, kann dieser, seinem zukünftigen Ehengatten durch einen Brief zu berechtigen. Allenfalls, wenn beide Eheschließenden aus bedeutendem Anlass verhindert sind, kann die Trauung, durch einen Brief oder durch eine vertretende Person erklärt werden.
Welches Amt für die Anmeldung der Verehelichung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Heiratswilligen ab. Haben Sie abweichende Wohnorte, können Sie sich aussuchen, bei welcher Behörde Sie die Vermählung voranmelden wollen.
Die Regelung, wer zuständig ist, ist jedoch nur für die Registration der Trauung wirksam. Die Trauung kann vor jedem Standesamt im Land geschlossen werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch die Behörde kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Anmeldung im Standesamt keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Verlobten entwickelt haben. Für die Antwort dass die Voraussetzungen erfüllt sind, erhält das zukünftige Ehepaar ein Dokument des zuständigen Amtes. Die Heirat hat innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt der Mitteilung stattzufinden, ansonsten ist ein wiederholtes Einleitungsverfahren vonnöten.
Voraussetzungen
Persönliches Kommen des Paares beim zuständigen Stadtbüro. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner durch eine Vollmacht ermächtigen, die Ehenschließung zu registrieren. Notfalls, wenn die Heiratswilligen, aus akutem Grund nicht können, kann die Trauung {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Vertreter beim Standesamt Wasserburg am Inn angemeldet werden.
Die Verlobten müssen volljährig sein.
Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?
Die zuvor geführte Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder durch eine andere rechtliche Aufhebung aufgehoben sein. Wurde eine zuvor existente Ehe in einem anderen Land, aufgelöst, so beachtet man: Eine Auslandsscheidung ist im Allgemeinen nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die dafür zuständige LJV genehmigt wurde Ausnahmen binden nur, wenn die Ehe im Heimatland beider Ehegatten geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutschen Geboten untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Soweit man eine Annerkennung benötigt, empfiehlt es sich, zeitig den benötigten Antrag abzugeben da die Durchführung eine gewisse Zeit dauert und vielleicht weitere Informationen beschafft werden müsssen. Bei der Beantragung ist das zuständige Stadtbüro, bei dem die Trauung eingetragen werden soll, hilfsbereit. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsverordnung von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden wirksam, so ass für den Steller des Antrages eindeutige Verhältnisse über seinen Personenstand geschaffen sind.
- Die vergangene Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Beschluss oder sonstige gerichtliche Urteile aufgelöst sein.
Sie sind in direkter Linie miteinander verwandt? Oder sind Sie Halb- oder Vollgeschwister?
Wem dem so ist, ist eine Ehe augeschlossen.
Sind Sie Adoptivgeschwister?
In diesem Fall kann das dafür zuständige Familiengericht eine Ausnahme zulassen.
Sind Sie von einem anderen Land?
Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehe, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde vorweisen. Sollte das unmöglich sein, muss eine Aufhebung durch den Leiter des in der Bundesrepublik Deutschland zuständigen Oberlandesgerichts festgelegt werden.
Nachdem alle offenen Punkte beantwortet wurden, kann die Behörde die Erlaubnis der Ehe die Heiratswilligen feststellen und einen Tag für die Eheschließung vereinbaren.
Unterlagen
Erfahrungsgemäß sind folgende Belege darzulegen:
Von Eheschließenden, die beide noch keine Ehe geführte haben und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:
- einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
- eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
- ein gültiger Reisepass oder Personalausweis
Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:
- Inklusive ein beglaubigter Nachweis über die Seperation der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Meistens kann der Beleg anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} erbracht werden.
Allgemeine Hinweise
Alle erforderlichen Dokumente müssen mit Beglaubigung abgegeben werden, Abzüge können nicht anerkannt werden!
Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest mit einer deutschen Translation (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) benötigt.
Unter besonderen Umständen können weitere Schreiben gewünscht sein! Ihr Standesamt in Wasserburg am Inn stellt Ihnen gerne alle notwendigen Informationen bereit.
Fristen
Üblicherweise bestehen keine Fristen für die Registrierung der Eheschließung. Normalerweise gelten keine festgelegten Zeitpunkte für die Anmeldung der Heirat. Da aber meistens ein konkreter Termin für die Heirat gewünscht wird, ist es empfehlenswert, sich beim Standesamt Wasserburg am Inn zu erkundigen, ob der gewünschte Tag zur Verfügung steht und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Weiters sollte beachtet werden dass die Einholung der benötigten Nachweise etwas dauern kann.
Kosten
Die Kosten für die Überprüfung der Ehefähgikeit liegt bei etwa 40-80 EUR.
Basisdaten
Wasserburg am Inn
Bundesland
Bayern
Regierungsbezirk
Oberbayern
Kreis
Rosenheim
Höhe
427 m ü. NHN
Fläche
18,8 km2
Einwohner
12.800 (31. Dez. 2021)[1]
Bevölkerungsdichte
681 Einwohner je km2
Postleitzahl
83512
Vorwahl
08071
KFZ Kennzeichen
RO, AIB, WS
Gemeindeschlüssel
09 1 87 182
Bürgermeister
Michael Kölbl (SPD)
Landesportal Bayern
Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.
Wasserburg am Inn
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Stadtgeschichte
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