Standesamt Aschau i.Chiemgau Geburtsurkunde

Auf dieser Seite finden Sie vollständige Informationen zur Geburtsurkunde des Standesamts Aschau i.Chiemgau. Als offizielles Schriftstück bestätigt die Geburtsurkunde des Standesamts Aschau i.Chiemgau gesetzlich die Geburt einer Person in Aschau i.Chiemgau und beinhaltet relevante Daten wie Vor- und Nachname, Tag der Geburt, Ort der Geburt sowie die Informationen der Eltern.

Anschrift vom Standesamt Aschau i.Chiemgau

Standesamt Aschau i.Chiemgau
Kampenwandstraße 36
83225 Aschau i.Chiemgau


Mail:
standesamt@aschau-i-chiemgau.de

Standesamt Bayern
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Standesamt Aschau i.Chiemgau Öffnungszeiten

Keine angegeben.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Standesamt.

Standesamt Aschau i.Chiemgau Terminvereinbarung

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Aschau i.Chiemgau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@aschau-i-chiemgau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Aschau i.Chiemgau.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden vom Standesamt Aschau i.Chiemgau

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Standesamt Aschau i.Chiemgau
Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Standesamt Aschau i.Chiemgau
Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Standesamt Aschau i.Chiemgau
Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Informationen zu Geburtsurkunden vom Standesamt Aschau i.Chiemgau

Geburtsurkunden in Deutschland bilden rechtliche Dokumente, welche den Zeugnis über die Geburt einer Person geben. Solche Dokumente enthalten maßgebliche Informationen unter anderem den Namen des Kindes, das Geburtsdatum, den Geburtsort und die Namen der Eltern. Geburtsbescheinigungen werden in Deutschland von den zuständigen Standesamtsbehörden bereitgestellt, die verantwortlich für die Registrierung von Sterbefällen sind. Personen, die in Aschau i.Chiemgau geboren wurden, müssen ihre Geburtsurkunde bei dem Standesamt Aschau i.Chiemgau beantragen.

Anbei mehrere generelle Informationen bezüglich Geburtsurkunden in Deutschland:

Registrierung der Geburt

In diesem Land sollen Geburten binnen einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt angemeldet werden. Meistens verrichtet das Krankenhaus oder die Geburtshelferin diesen Vorgang, hingegen dürfen ebenso die Mütter und Väter selbst ihre Geburt melden.

Ausgabe der Geburtsurkunde

Nach der Registrierung der Geburt stellt das Amt Aschau i.Chiemgau das Dokument aus. Es sind vorhanden mannigfaltige Sorten von Geburtsnachweisen, unter anderem die reguläre Geburtsurkunde, die internationale Geburtsurkunde (für die Verwendung im Ausland) oder die beglaubigte Kopie vom Geburtenregister.

Verwendungszweck

Das Dokument dient wie gesetzlicher Nachweis der Entbindung sowie Persönlichkeit eines Individuums. Sie wird gebraucht für verschiedene bürokratische Zwecke, wie zum Beispiel für die Beantragung eines Personalausweises, einer Sozialversicherungs-ID, bzw. bei der Registrierung in einer Schule.

Wiederbeschaffung

Im Falle, dass die Urkunde verlegt wird beziehungsweise unbrauchbar wird, ist es möglich jemand beim zuständigen Standesamtsbüro Aschau i.Chiemgau einen Ersatz bitten. Dafür werden üblicherweise personenbezogene Daten sowie ein Ausweis, zusätzlich die Begleichung der anfallenden Gebühren.

Geburtsurkunden aus dem Ausland

In Bezug auf Personen, die in Deutschland leben, die im Ausland geboren wurden, gelten Geburtsurkunden aus dem Ausland. In manchen Fällen kann es nötig sein, die Geburtsurkunde hierzulande legalisieren zu lassen bzw. die Urkunde ins Deutsche übersetzen zu lassen.

Heirat im Standesamt Aschau i.Chiemgau

Definition

Eine Vermählung bildet eine behördliche, gewöhnlich juristisch zulässige, belegte Basis einer Beziehung von paarigen Individuen.

Eheschließung im Standesamt

Beschreibung

Die beiden Personen können die Verehelichung beim Standesamt Aschau i.Chiemgau einleiten und die hierfür unerlässlichen Unterlagen zu holen. Generell müssen Sie selber beim zuständigen Amt in Aschau i.Chiemgau vorsprechen. Ist einer der beiden verhindert, kann er dem zukünftigen Ehepartner mittels einer schriftlichen Befugnis zu legimitieren. Allenfalls, wenn die Paare, aus bedeutendem Grund nicht vor Ort in Aschau i.Chiemgau antreten können, kann die Heirat, schriftlich oder durch eine bevollmächtigte Person zugelassen werden.

Welches Amt für die Eintragung der Hochzeit berechtigt ist, hängt vom Wohnort der Eheschließenden ab. Gibt es abweichende Wohnsitze, obliegt es Ihnen, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Heirat registrieren wollen.

Die Voranmeldung der Eheschließung muss rechtzeitig geschehen, damit das Standesamt feststellen kann, ob alle Voraussetzungen für die Verehelichung erfüllt sind oder ob dem Ehewunsch ein Hochzeitsverbot gegenübersteht. Der Standesamtangestellte muss in Folge dessen mehrere Fragen an das Paar richten.

Die Auflage, wer zuständig ist ist allerdings nur für die Registration der Verehelichung amtlich. Die Hochzeit kann von jedem Stadestamt im Land durchgeführt werden, wenn bei der Prüfung der Ehevoraussetzungen durch das Amt kein Ehehindernis festgestellt wurde und sich seit der Registration keine Veränderungen der Verhältnisse (bezüglich der Ehevoraussetzungen) der Vermählten ergeben haben. Über die Feststellung, dass kein Ehehinderrnis existiert, bekommen die Verlobten ein Schreiben vom Standesamt. Die Verehelichung hat innerhalb von sechs Monaten nach dieser Mitteilung zu erfolgen, sonst ist ein wiederholtes Registrierungsverfahren vonnöten.

Voraussetzungen

Hierzulande gibt es bestimmte Voraussetzungen, die vor der Eheschließung erfüllt sein müssen, um eine Ehe schließen zu können. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:

  1. Vollendetes 18. Lebensjahr: Beide Partner müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Bei Personen zwischen 16 und 18 Jahren kann in Ausnahmefällen eine Eheschließung erlaubt werden, wenn ein besonderes Interesse vorliegt (z.B. eine Schwangerschaft).

  2. Fähigkeit zur Geschäftsfähigkeit: Beide Partner müssen voll geschäftsfähig sein, d.h. sie müssen in der Lage sein, die Tragweite ihrer Entscheidung zu verstehen und die Konsequenzen daraus zu ziehen.

  3. Keine bestehende Ehe: Ein Partner darf nicht bereits verheiratet sein oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben.

  4. Keine Verwandtschaft: Die Partner dürfen nicht in einer zu nahen Verwandtschaft zueinander stehen. Eine Ehe zwischen Geschwistern oder zwischen Eltern und Kindern ist zum Beispiel nicht erlaubt.

  5. Beider Partner Zustimmung: Beide Partner müssen der Eheschließung ohne Zwang und ohne Druck zustimmen.

  6. Eheschließung vor einem Standesbeamten: Die Ehe muss von einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine Eheschließung in einer Kirche ist nur möglich, wenn zuvor auch eine standesamtliche Trauung stattgefunden hat.

Diese Anforderungen können je nach Bundesland und Staatsangehörigkeit der Partner etwas variieren.

Unterlagen

In der Regel müssen für die Anmeldung einer Eheschließung in Deutschland diese Dokumente vorgelegt werden:

  1. Personalausweis oder Reisepass: Beide Partner müssen einen aktuellen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

  2. Wohnsitzbescheinigung: Eine Meldebescheinigung ist erforderlich, um den Wohnsitz der Partner nachzuweisen. (Erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Wohnsitzes.)

  3. Bescheinigung über den Familienstand: Eine Ledigkeitsbescheinigung belegt, dass beide Partner aktuell nicht verheiratet sind. Diese Bescheinigung wird in der Regel vom zuständigen Standesamt oder Konsulat des Heimatlandes ausgestellt.

  4. Geburtsurkunde: Es ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister beider Partner notwendig. Geburtsurkunden online anfordern

  5. Falls einer der Partner verwitwet ist: Eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners. Sterbeurkunde online anfordern

  6. Falls einer der Partner geschieden ist: Eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils sowie eine Heiratsurkunde mit dem Vermerk der Scheidung. Eheurkunde online anfordern

  7. Bei ausländischen Staatsangehörigen: Eine Aufenthaltsbescheinigung oder eine Aufenthaltserlaubnis.

Es kann jedoch je nach Bundesland und Standesamt weitere Unterlagen geben, die benötigt werden. Daher empfiehlt es sich, sich vorab beim zuständigen Standesamt über die genauen Anforderungen zu informieren.

Allgemeine Hinweise

Die Zertifikate müssen als Originaldokumente der Behörde vorliegen, Kopien sind nicht erlaubt!

Anderssprachige Dokumente werden in internationaler Form oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) angefordert.

In besonderer Lage können andere Belege gefordert sein! Das Hochzeitsamt in Aschau i.Chiemgau informiert Sie gerne!

Fristen

Üblicherweise existieren keine Fristen für die Anmeldung der Hochzeit. Üblicherweise existieren keine festgelegten Zeitpunkte für die Registrierung der Trauung. Da aber oft ein konkreter Termin für die Heirat erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt zu erkundigen, ob der Wunschtermin nicht bereits vergeben ist und bis wann die Hochzeit angemeldet werden muss. Zudem ist darauf Aufmerksam zu machen dass die Besorgung der benötigten Dokumente etwas dauern kann.

Kosten

Die Gebühr für die Prüfung der Ehefähigkeit beläuft sich zwischen 40,00 und 80,00 EUR.