Standesamt Grafenau

Anschrift

Standesamt Grafenau
Rathausgasse 1
94481 Grafenau


Mail:
standesamt@grafenau.de

Google Maps

Mit dem Laden der Karte akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von Google.
Mehr erfahren

Karte laden

Öffnungszeiten*:

Momentan leider unbekannt.



*Öffnungszeiten können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich vorher direkt beim Standesamt.

Terminvereinbarung:

Falls Sie einen Termin beim Standesamt Grafenau vereinbaren möchten, erreichen Sie das Standesamt telefonisch und per E-Mail:

Telefon:
E-Mail: standesamt@grafenau.de

Beantragen Sie bequem Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Eheurkunden, Sterbeurkunden) über unser Online-Formular. Hierbei handelt es sich um ein kostenpflichtiges Angebot eines privaten Anbieters. Zahlung per PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung.

Wir bestellen die von Ihnen benötigten Personenstandsurkunden gerne für Sie vom Standesamt Grafenau.

Wählen Sie Ihre benötigte Urkunde aus:

Personenstandsurkunden

Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburtsurkunden, Eheurkunden und Sterbeurkunden. Diese Urkunden werden vom jeweiligen Standesamt ausgehändigt, bei dem die Geburt, die Eheschließung oder der Todesfall registriert wurde.

Allerdings gibt es für die unterschiedlichen Verwendungszwecke (z.B. Eheschließung, Rentenantrag, Scheidung etc.) verschiedene Ausfertigungen dieser Urkunden.

Geburtsurkunde
(klassisch)

Die Geburtsurkude enthält die wichtigsten Daten zur Person und wird im DIN A4 Format ausgegeben. Diese beinhaltet allerdings keine Angabe zur Geburtszeit.

Geeignet für:

Beglaubigte Abschrift
aus dem Geburtenregister

Die Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister enthält mehr Daten zur Person als die klassische Geburtsurkunde.

Geeignet für:

Internationale
Geburtsurkunde

Die Internationale Geburtsurkunde ist mehrsprachig und eignet sich für Angelegenheiten im Ausland.

Geeignet für:

Heirat im Standesamt Grafenau

Definition

Eine Heirat bezeichnet eine dokumentierte, meistenteils rechtlich zulässige, gefestigte Kennzeichung einer Bindung mehrerer Persönlichkeiten.

Heiraten im Standesamt

Beschreibung

Die Verlobten sollten die Eheschließung beim Standesamt in Grafenau anmelden und die zu diesem Zweck relevanten Nachweise. beziehen. Für gewöhnlich müssen Sie selber beim Amt in Grafenau vorsprechen. Ist einer der Zweien nicht vor Ort, darf dieser die andere Person schriftlich zu autorisieren. Allenfalls, wenn die Heiratswilligen, aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung durch einen Brief oder durch eine vertretende Person ausgeführt werden.

Welches Amt für die Durchführung der Eheschließung zuständig ist, hängt vom Wohnsitz der Vermählten ab. Existieren abweichende Wohnorte, haben Sie das Wahlrecht, bei welchem der zuständigen Standesämter Sie die Hochzeit anmelden wollen.

Die vorzeitige Meldung der Trauung ist vonnöten, damit die Behörde überprüfen kann, ob alle rechtlichen Bedingungen für die Hochzeit gegeben sind oder ob dem Heiratswunsch ein Eheschließungsverbot gegenübersteht. Der Standesamtmitarbeiter muss in Folge dessen ein paar Fragen an das zukünftige Ehepaar stellen.
 

Die Zuständigkeitsregelung ist allerdings nur für das Recht der Verehelichung bindend. Die Ehe kann von jedem Stadestamt in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossen werden, wenn bei der Untersuchung, der Voraussetzungen für die Ehe durch das Standesamt kein Ehehindernis erkannt wurde und sich seit der Anmeldung keine Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen (bezüglich der Voraussetzungen für die Ehe) der Vermählten getan haben. Für die Antwort dass kein Ehehindernis vorliegt, erhält das zukünftige Ehepaar ein Schreiben des zuständigen Amtes. Die Eheschließung hat in den nächsten 6 Monaten nach diesem Dokument stattzufinden, sonst ist ein neues Anmeldeverfahren erforderlich.

Voraussetzungen

Persönliches Antreten der Hochzeitswilligen beim verantwortlichen Stadtbüro. Sollte einer der beiden verhindert sein, kann er seinen Partner schriftlich ermächtigen, die Ehevereinigung zu melden. Ausnahmsweise, wenn beide Verlobten aus akutem Grund verhindert sind, kann die Hochzeit {schriftlich|in schriftlicher Form|per unterschrieben Brief||in schriftlicher Form} oder durch einen Beauftragten beim Amt in Grafenau gemeldet werden.

Beide Eheschließenden müssen die Volljährigkeit erreicht haben.

Waren Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft?

  • Die frühere Ehe muss durch Scheidung, Ableben oder sonstige gerichtliche Aufhebung entbunden sein. Wurde eine zuvor existente Ehe nicht in Deutschland separiert, so ist zu beachten: Eine Ehescheidung außerhalb Deutschlands ist normalerweise nur dann gesetzlich gültig, wenn sie durch die zuständige Landesjustizverwaltung abgenommen wurde. Diskrepanzen gelten nur, wenn die eheliche Vereinigung im Vaterland beide Partner geschieden worden ist und keiner der Ehepartner deutscher Justiz untersteht. Eine Anerkennung ist auch dann nicht erforderlich, wenn ein Gericht oder eine Behörde eines Staates der EU, ausgenommen Dänemark, entschieden hat und die Entscheidung nach dem 1. März 2001 ergangen ist. Bei Notwendigkeit einer Anerkennung ist es anzuraten, zur rechten Zeit den relevanten Antrag zu übergeben, weil die Ausführung durchaus ihre Zeit benötigt. und eventuell weitere Papiere organisiert werden müssen. Bei der Stellung des Antrages ist die entsprechende Behörde, bei dem das neue Bündnis eingetragen werden soll, gerne kontaktierbar. Wurde die Bestätigung eines ausländischen Scheidungsurteils von einer Landesjustizverwaltung ausgestellt somit ist sie in der kompletten BRD für Verwaltungsbehörden rechtskräftig damit für den Antragsteller ein für allemal klare Verhätlnisse über seinen Zivilstand geschaffen sind.

  • Die alte Lebenspartnerschaft muss durch Abtreten eines Partners, gerichtlichen Beschluss oder andere gerichtlichen Entscheidungen abgeschafft sein.

 

Sind Sie unmittelbar miteinander verwandt? Oder sind Sie Voll- oder Halbgeschwister?

Bei Zutreffung ist eine Ehe augeschlossen.

Sind Sie Adoptivgeschwister?

Bei diesem Sonderfall könnte das dafür verantwortliche Gericht eine Ausnahme bewilligen.

Sind Sie von einem auswärtigen Land?

Ausländer müssen, außer im Fall einer gleichgeschlechtlichen Ehebündnis, ein Ehefähigkeitszeugnis Ihrer Heimatbehörde abgeben. Sollte das unmöglich sein, muss eine Befreiung durch den Vorsitzenden des in Deutschland berechtigten Oberlandesgerichts festgelegt werden.

Nachdem diese Fragen abgehackt wurden, kann das Standesamt die Erlaubnis der Ehe der Eheschließenden festmachen und einen konkreten Termin die Hochzeit festlegen.

Unterlagen

Gewöhnlich sind folgende Materialien vorzuzeigen:

 Von Eheschließenden, die beide noch nicht verheiratet waren und die Volljährigkeit erreicht haben, sowie deutsche Staatsbürger sind:

  • einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • eine erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und der Wohnung (erhältlich beim Einwohnermeldeamt des Hauptwohnsitzes)
  • eine Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister gemeinsamer Kinder (nicht älter als 6 Monate) Hier erhältlich
  • ein gültiger Reisepass oder Personalausweis

 

Von Eheschließenden, die bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben:

  • Zusätzlich ein urkundlicher Nachweis über die Scheidung der zuvor geführten Ehe oder Lebenspartnerschaft (z. B. Tod, Scheidung, gerichtlicher Aufhebungsbeschluss). Gewöhnlich kann die Bescheinigung anhand einer neuen ausgestellten Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde {oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister} beschafft werden.

Allgemeine Hinweise

Alle Bescheinigungen müssen als Originalfassungen vorliegen, Replikate können nicht anerkannt werden!

Fremdsprachige Unterlagen werden international genormt oder zumindest übersetzt (durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer oder Dolmetscher!) verlangt.

Im gesondereten Sachverhalt können andere Unterlagen unerlässlich sein! Das Stadtbüro in Grafenau informiert Sie gerne!

Fristen

Normalerweise existieren keine fixen Zeitpunkte für die Registrierung der Heirat. Normalerweise bestehen keine fixen Zeitpunkte für die Voranmeldung der Eheschließung. Da aber meist ein spezieller Termin für die Trauung erwartet wird, ist zu empfehlen, sich beim zuständigen Standesamt schlauzumachen, ob der gewünschte Tag nicht bereits vergeben ist und bis wann die Eheschließung gebucht werden muss. Außerdem darf nicht außer Acht gelassen werden. dass die Beschaffung der benötigten Unterlagen Zeit benötigen wird.

Kosten

Die Abgabe für die Ermittlung der rechtswirksamen Ehefähigkeit kostet zwischen 40 und 80 €.

Basisdaten
Grafenau

Bundesland
Bayern

Regierungsbezirk
Niederbayern

Kreis
Freyung-Grafenau

Höhe
609 m ü. NHN

Fläche
63,73 km2

Einwohner
8151 (31. Dez. 2021)[1]

Bevölkerungsdichte
128 Einwohner je km2

Postleitzahl

Vorwahl
08552

KFZ Kennzeichen
FRG, GRA, WOS

Gemeindeschlüssel
09 2 72 120

Bürgermeister
Alexander Mayer (UW Grafenau)

Standesamt - Landesportal des Bundeslandes

Landesportal Bayern

Informationen für Bürger über Wirtschaft, Umwelt, Bildung, Wissen, Kultur und Freizeit.

Grafenau

Besuchen Sie die offizielle Website vom Standesamt Grafenau.

Standesamt - Stadtgeschichte

Stadtgeschichte

Erfahren Sie mehr über die Geschichte von Grafenau auf Wikipedia.

Standesamt - Stellenangebote

Stellenangebote

Aktuelle Stellenangebote bei der Behörde in Grafenau.

Wegweiser:

Weitere Standesämter in Bayern: